Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.        Die mit dieser Sitzungsvorlage vorgelegten Gebührenbedarfsberechnungen ”Straßenreini­gung und Winterdienst 2010” werden beschlossen.

 

2.        Es wird eine Satzung über die 35. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung  und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren entsprechend dem vorgelegten Ent­wurf (Anlage III) verabschiedet.

 

 


Protokoll:

 

Stv. Pohler freut sich über stabile Gebühren, meint aber die Qualität der Reinigung könne hier und da noch verbessert werden. So könne über die Nachreinigung per Hand in Straßen mit Hochbeeten nachgedacht werden.

 

StVR Duske erklärt, die Reinigungsqualität werde regelmäßig überprüft, eine flächendeckende Handreinigung sei aber zu aufwändig und nicht zu leisten. Dennoch erbitte er Hinweise zu nicht optimalen Reinigungsvorgängen im Stadtgebiet.

 

Stv. Holberg berichtet, viele Städte erhöben in bestimmten Straßen Abstellverbote für Autos zu bestimmten Zeiten und fragt, ob dies nicht auch auf Haan übertragbar wäre.

 

Bgo. Buckesfeld weist darauf hin, dass sich der zuständige Fachausschuss regelmäßig mit dem Unternehmereinsatz befasse. Einzelproblematiken bitte er dem Baudezernat zukommen zu lassen. Das Abstellverbot für Autos habe der Fachausschuss zuletzt abgelehnt, auch wenn es theoretisch aufstellbar wäre.

 

Stv. Wetterau möchte der Verwaltung ein Lob für die Straßenreinigung am Forstweg / Ginsterweg aussprechen. Hier zeige die zusätzliche Handreinigung positive Ergebnisse.

 

Stv. Herder wundert sich über den Mehraufwand wegen des in die Rinnen gekehrten Laubes und bittet um Erklärung.

 

StVR Duske führt aus, die Problematik des von Anwohnern vom Bürgersteig in die Straßenrinnen gekehrten Laubes sei nicht neu, nehme aber von Jahr zu Jahr zu und sei vom Handreiniger aufzunehmen. Um diesen eine höhere Vergütung für ihre zusätzliche Arbeit zahlen zu können, sei die Gebühr erhöht worden. Man wolle nicht der Hildener Praxis folgen und um die Laubhaufen herumfahren.

 

Stv. Herder wundert sich zudem über die reziproke Taxierung von Anlieger- / und Hauptstraßen im Winterdienst und bittet um Erläuterung.

 

StVR Duske macht deutlich, dass hier eine Änderung aufgrund der gültigen Rechtsprechung nicht möglich sei. Anlieger müssten für die Reinigung einer Hauptverkehrsstraße weniger zahlen, weil sie ein geringeres Interesse an deren Funktionstüchtigkeit hätten. Die Taxierung im Winterdienst sei seit dem Jahr 2005 wegen der Rechtsprechung geändert worden.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig