Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.        Die mit dieser Sitzungsvorlage vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung ”Abfallentsorgungsgebühren 2010” wird beschlossen.

 

 

2.         Die Satzung über die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2010 in der vorgelegten Fassung wird beschlossen.

 

 


Protokoll:

 

Stv. Pohler sind unterschiedliche Preise bei den Müllgefäßen im Vergleich mit Hilden aufgefallen und bittet um Aufklärung.

 

StVR Duske erläutert, die Stadt Hilden erhebe für Biomülltonnen eine Sondergebühr, die in Haan bereits in der Gebühr enthalten sei. Zudem hätten die Hildener wegen des höheren Müllaufkommens ein größeres Behältervolumen gewählt.

 

Stv. Holberg stellt fest, dass die Müllverbrennungsgebühren angestiegen seien und die Entnahme aus der Sonderrücklage der Stadt halbiert worden sei. Er fragt, ob es sich um eine einmalige Sache oder den Anfang eines Trends handele.

 

StVR Duske führt aus, die Gebühr des Kreises Mettmann werde durch den Abfallverbund EKO-City und die Altpapiereinnahmen beeinflusst. Die Kapazitäten der Müllverbrennungsanlagen seien derzeit nicht ausgelastet, ein weiterer Rückgang sei aber dieserhalb nicht zu erwarten. Auch der Papierpreis sei derzeit auf tiefem Niveau. Dies seien nicht abzusehende Entwicklungen, die dem Kreis geringe Erlöse bescherten, die dieser auf die Gebühr umlege.

 

Stv. Herder möchte wissen, ob und wann aus dem Vertrag ausgestiegen werden könne. Weiterhin sei ihm aufgefallen, dass ein Ungleichgewicht bei den in Rechnung gestellten Gebühren zwischen der Ersparnis bei Nichtnutzung und den Mehrgebühren bei Mehrnutzung bestehe und fragt, ob hier nicht ein rechnerischer Ausgleich möglich sei.

 

StVR Duske macht deutlich, die Zusatzgebühren resultierten aus Pauschgebühren und nicht aus Berechnungen. Da die Bioabfälle in jedem Fall abgefahren würden (graue statt braune Tonnen), würde dies von den Inhabern der grauen Tonnen subventioniert. Der Kreis Mettmann besitze die Zuständigkeit für die Entsorgungsanlagen, die Stadt Haan könne nicht eigenmächtig aus dem Abfallverbund aussteigen. Nach Landesabfallgesetz seien die Städte für die Entsorgung und die Kreise für die Verbrennung des anfallenden Mülls zuständig.

 

Stv. Dr. Gräßler ergänzt, der Kreis Mettmann verfüge im Verhältnis zu vielen kreisfreien Städten über sehr günstige Konditionen zur Müllverbrennung.

 




Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig