Beschluss: einvernehmliche Regelung gefunden

Beschluss:

einvernehmlich


Protokoll:

VA Fleischhauer berichtet von der Forderung des Comité Interprofessionel du Vin de Champagne vom 09.09.2009. Mit der Bezeichnung des Gewerbegebietes südlich der Millrather Straße, seien die Rechte an der qualifizierten geographischen Herkunftsangabe „Champagne“ verletzt worden. Zur Vermeidung weiterer gerichtlicher Schritte erging die Aufforderung eine Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen.

 

Stv. Drennhaus spricht sich für neue Namens-Vorschläge aus und deren Diskussion ohne die Unterstützung Dritter, bspw. Werbeagenturen. Er könne sich auch eine öffentliche Sitzung zur Fällung der Namensentscheidung vorstellen.

 

Stv. Giebels macht auf die Chance aufmerksam, die einem Rechtsstreit durch mehrere Instanzen innewohne. Man hätte das sicher interessante kuriose Thema bundesweit werbewirksam ausschlachten und somit den Bekanntheitsgrad rasant steigern können.

Das hier vorgetragene Prozessrisiko sei möglicherweise überbewertet worden. Durch die erfolgte Erklärung seien solche Erwägungen allerdings vergebens.

Nun müsse ein neuer Vermarktungsbegriff gefunden werden, der möglichst keine Austauschbarkeit zulasse.

 

Der Vorsitzende Kohl berichtet über die Einschätzung eines privat konsultierten Patentanwaltes. Dieser habe Erfahrungen durch parallel gelagerte Fälle und daraufhin von einer Weiterverfolgung abgeraten. Weitere Instanzen würden die Prozesskosten erheblich erhöhen. Daher gelte es nun, die sachliche Diskussion voranzubringen.

 

AM Eisner leitet von einer eigenen Recherche im Internet ab, dass Gewerbegebiete üblicher Weise regional bezeichnet würden.

 

Stv. Drennhaus hält die internationale Einprägsamkeit des Namens für nachrangig.  Bislang sei vorwiegend regional adressiert worden. Bei der Namensfindung sollte man die Ortslage in Betracht ziehen, also eher einen heimischen als einen Kunstbegriff erwägen, bspw. Ellscheid.

 

Stv. Giebels verweist auf Gewerbegebiete, die nach der Autobahn benannt seien.  Seines Wissens sei „Gewerbepark A 46“ noch nicht vergeben. In jedem Fall sollte der neue Name als Marke eintragen werden.

 

Stv. Rehm empfiehlt für den örtlichen Bezug den Namen „Kiebitz-End“.