Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.    Zur Erhaltung des Charakters und der Zweckbestimmung der Fußgängerzone Neuer Markt bleibt eine Befahrung mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Radverkehr, außerhalb der Lieferzeiten generell untersagt, sofern keine Ausnahmegründe vorliegen.

  1. Der Antrag der SPD-Fraktion, das Befahren der Fußgängerzone im Innenstadtbereich für Taxen und Mietwagen auch außerhalb der Ladezeiten freizugeben, sofern ein Fahrauftrag vorliegt, der im Fußgängerbereich beginnt oder endet sowie zur entsprechenden Beschilderung der Einfahrten in den Fußgängerbereich, wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich beschlossen

14 Ja  /  4 Nein  /  0 Enthaltungen