Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 8, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Haan hebt den mehrheitlich beschlossenen Änderungsbeschluss des Rates der Stadt Haan vom 04.07.2018 zum Handlungskonzept Radverkehr- und Fußgängerverkehr auf S.78 des Handlungskonzepts unter "Maßnahmen B228" bei Punkt "Bahnhofstraße" auf. Damit werden die vom Gutachter empfohlenen Maßnahmen "Markierung eines Schutzstreifens bergauf" und "Alternativ Ausweisung Höchstgeschwindigkeit 30 km/h" ins Handlungskonzept wieder aufgenommen.

2.    Die im Handlungskonzept Radverkehr- und Fußgängerverkehr mit Stand vom Mai 2018 angeführten Maßnahmen und Radverkehrsanlagen auf der B228 sind mindestens umzusetzen. Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu ergänzen:

a.    Die Maßnahmen zur Bahnhofstraße werden mit der Priorität 1 versehen, wie vom Gutachter vorgeschlagen.

b.    Die Stadtverwaltung prüft die Umsetzungen der Empfehlungen der Unfallforschung der Versicherer hinsichtlich einer größeren Breite von Fahrradschutzstreifen.

c.    Mit der zuständigen Behörde bei Straßen NRW ist die Umsetzung von erweiterten Radaufstellstreifen an Knotenpunkten erneut zu besprechen.

d.    Es werden beidseitig Fahrradschutzstreifen auf der B228 zwischen Martin-Luther-Straße und Kreisverkehr Nordstraße markiert und/oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h festgesetzt.

e.    Es ist zu prüfen wie zwischen dem Knotenpunkt Landstraße und der Einmündung zum Panoramaradweg beidseitig ein Radfahrstreifen, mindestens jedoch ein Fahrradschutzstreifen markiert werden kann.

 


Protokoll:

 

Stv. Rehm erläutert den gemeinsamen Antrag der GAL, SPD und WLH. Für die Bedenken der ansässigen Einzelhändler habe er Verständnis und plädiert dafür, dass gemeinsam mit Verwaltung, Politik und den Einzelhändlern versucht werden solle auf Straßen NRW als zuständige Behörde einzuwirken, dort ganztägig Tempo 30 einzurichten, da dadurch der Fahrradschutzstreifen obsolet werden könne. Bisher habe die Behörde jedoch stets diese Möglichkeit abgelehnt, weshalb er zum Schutz aller Fahrradfahrer*innen keine Alternative sehe, als den Schutzstreifen zu installieren.

 

Stv. Lukat verweist auf den Lärmaktionsplan. Hier hätte auch die Möglichkeit bestanden, Tempo 30 ganztags einzubringen. Sie bedauere, dass dies zum Lärmaktionsplan abgelehnt worden sei, weshalb diese Forderung dort nun nicht enthalten sei.

 

Stv. Stracke ergänzt, dass der Verzicht auf den Schutzstreifen bedeute einen Verkehrsteilnehmer außen vor zu lassen. Es müsse alles versucht werden, alle Fahrradfahrer*innen bestmöglich zu schützen. Auch er halte den Schutzstreifen für obsolet, sofern dort eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 Km/h angeordnet werde, jedoch müsse hier, wie bereits erwähnt, die zuständige Behörde, Straßen NRW, zustimmen.

 

Stv. Lemke weist darauf hin, dass es auch viele Meinungen gäbe, dass ein Radschutzstreifen nicht immer den bestmöglichen Schutz der Fahrradfahrer*innen gewährleiste. Bezüglich einer möglichen Anordnung von Tempo 30 signalisiert er seitens der CDU-Fraktion die Bereitschaft, dort gemeinsam auf die zuständige Behörde einzuwirken. Er hebt jedoch nochmal hervor, dass dies nicht einfach sein werde, da mit der Installation eines Radschutzstreifens nach Ansicht der Behörde dem Schutz der Radfahrer*innen vermutlich genüge getan sei. Insofern könnte die Behörde veranlasst sein, eine Anordnung von Tempo 30 nicht mehr als notwendig zu betrachten und dieses Anliegen daher ablehnen.

 

Weiterhin verweist er auf die vorliegenden Schreiben von ortsansässigen Einzelhändlern und beantragt hierzu eine Sitzungsunterbrechung, um dem anwesenden Herrn Mertes die Möglichkeit zu geben, seine Sichtweise vorzutragen.

 

Bgm’in Dr. Warnecke stellt dies zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

Bgm’in Dr. Warnecke unterbricht daraufhin die Sitzung um 17:28 Uhr, begrüßt Herrn Mertes und erteilt ihm das Wort.

 

Hr. Mertes verweist auf sein Schreiben vom 10.02.2021 und stellt seine Sichtweise dar.

 

Bgm’in Dr. Warnecke bedankt sich bei Herrn Mertes und hebt um 17:35 Uhr die Sitzungsunterbrechung auf und eröffnet die Sitzung wieder.

 

Stv. Endereß weist auf eine von der CDU-Fraktion initiierte Umfrage hin, an welcher sich ca. 400 Leute beteiligt hätten. Die Mehrheit der Teilnehmer*innen habe sich gegen einen Radschutzstreifen und den Wegfall der Parkplätze ausgesprochen.

Er stellt daraufhin folgenden Veränderungsantrag:

 

  1. Vor Installation eines Radschutzstreifens auf der B228 im Bereich der Bahnhofstraße, wird eine intensive Prüfung mit dem Ziel in dem genannten Bereich ganztägig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h festzusetzen, durchgeführt. Sollte die zuständige Behörde einer ganztägigen Anordnung der Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h zustimmen, wird von der Installation des Radschutzstreifens abgesehen.
  2. Weiterhin soll die Installation eines Radschutzstreifens im weiteren Verlauf der B228 z.B. im Bereich der Alleestraße geprüft werden.

 

Stv. Ruppert verweist auf die örtliche Presse und ein Interview mit dem Stv. Dürr. Er bezweifle die dort getägte Aussage des Stv. Dürr, dass die Kunden, welche die Einzelhändler*innen vorher mit dem Auto aufgesucht hätten, durch Kunden mit Fahrrädern und Fußgänger kompensiert würden.

 

Stv. Lukat verweist auf eine nicht öffentliche Mitteilung der Verwaltung zu den dort vorhandenen Parkplätzen. Sie bittet darum diese öffentlich zu diesem TOP zu behandeln.

 

Bgm’in Dr. Warnecke weist darauf hin, dass es sich bei der Mitteilung um eine Bauordnungsangelegenheit handele und die Verwaltung daher nicht verpflichtet sei, diese in öffentlicher Sitzung zu behandeln.

 

Stv. Stracke weist nochmals auf den Lärmaktionsplan hin. Hier sei die Stadtverwaltung die zuständige Behörde. Wenn die Verwaltung unter Lärmschutzaspekten die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h festlege, müsse Straßen NRW dies nachvollziehen.

 

Stv. Niklaus streicht heraus, dass das Gutachten damals gezeigt habe, dass trotz des Radschutzstreifens weiterhin ausreichend Parkplätze vorhanden blieben.

 

Stv. Rehm führt aus, dass der gemeinsame Antrag von GAL, SPD und WLH der weitergehende Antrag sei und bittet daher um Abstimmung.

 

StVD Rennert korrigiert dies und weist darauf hin, dass keiner der beiden Anträge der weitergehende sei und daher über beide abgestimmt werden könne.

 

Bgm’in Dr. Warnecke bittet in ihrer Funktion als oberste Wirtschafstförderin der Stadt Haan und der vorgetragenen Bedenken der ortsansässigen Einzelhändler darum, über die Anträge nicht zu beschließen.

 

Da sich jedoch die Ausschussmitglieder für eine Abstimmung der vorgebrachten Anträge aussprechen, wird zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion abgestimmt.

 

Beschlussvorschlag gem. Antrag der CDU-Fraktion:

 

1.    Vor Installation eines Radschutzstreifens auf der B228 im Bereich der Bahnhofstraße, wird eine intensive Prüfung mit dem Ziel in dem genannten Bereich ganztägig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h festzusetzen, durchgeführt. Sollte die zuständige Behörde einer ganztägigen Anordnung der Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h zustimmen, wird von der Installation des Radschutzstreifens abgesehen.

2.    Weiterhin soll die Installation eines Radschutzstreifens im weiteren Verlauf der B228 z.B. im Bereich der Alleestraße geprüft werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich abgelehnt

6 Ja  /  10 Nein  /  2 Enthaltungen

 

Im Anschluss wird über den gemeinsamen Antrag der SPD, WLH und GAL abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich beschlossen

10 Ja  /  8 Nein  /  0 Enthaltungen