Sitzung: 15.04.2021 Runder Tisch Klimaschutz
Protokoll:
Frau Müller
erklärt, dass auf ausreichende Wahlwerbung nach demokratischen Grundsätzen ein
rechtlicher Anspruch besteht, welchen die Ordnungsbehörde nur aus Gründen des
übermäßigen Straßengebrauchs i. S. des Straßen- und Wegegesetzes bzw. aus
Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschränken darf
(Mengenbegrenzung, Vorgabe der Örtlichkeiten). Die Werbung erfolge in Haan
schon nur an Straßenlaternen in bestimmter Höhe und nur in bestimmter Menge.
Hinzu käme, dass bei Bundes- und Europawahlen die Anträge von den Landes- oder
Regionalverbänden gestellt werden und dabei u.a. von Parteien, welche hier auf
örtlicher Ebene gar nicht agieren.
Frau Müller
schlägt vor, dass sich die Parteien bei möglichen Maßnahmen einig werden und
ein gemeinsames Konzept für die klimafreundliche Wahlwerbung in Haan
entwickeln.
Herr Rehm
spricht seine Zustimmung aus.
Herr Endereß
bemerkt, dass der Einfluss auf kommunaler Ebene sehr beschränkt sei, außer bei
den Kommunalwahlen. Er schlägt vor, dass sich die Fraktionen in einer AG
zusammenfinden und eine gemeinsame Idee entwickeln. Weiterhin ergänzt er, dass
Wahlwerbung an sich nötig sei und man nicht darauf verzichten könne.
Herr Rehm
befürwortet die Idee.