Protokoll:

 

Frau Müller erklärt, dass auf ausreichende Wahlwerbung nach demokratischen Grundsätzen ein rechtlicher Anspruch besteht, welchen die Ordnungsbehörde nur aus Gründen des übermäßigen Straßengebrauchs i. S. des Straßen- und Wegegesetzes bzw. aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschränken darf (Mengenbegrenzung, Vorgabe der Örtlichkeiten). Die Werbung erfolge in Haan schon nur an Straßenlaternen in bestimmter Höhe und nur in bestimmter Menge. Hinzu käme, dass bei Bundes- und Europawahlen die Anträge von den Landes- oder Regionalverbänden gestellt werden und dabei u.a. von Parteien, welche hier auf örtlicher Ebene gar nicht agieren.

 

Frau Müller schlägt vor, dass sich die Parteien bei möglichen Maßnahmen einig werden und ein gemeinsames Konzept für die klimafreundliche Wahlwerbung in Haan entwickeln.

 

Herr Rehm spricht seine Zustimmung aus.

 

Herr Endereß bemerkt, dass der Einfluss auf kommunaler Ebene sehr beschränkt sei, außer bei den Kommunalwahlen. Er schlägt vor, dass sich die Fraktionen in einer AG zusammenfinden und eine gemeinsame Idee entwickeln. Weiterhin ergänzt er, dass Wahlwerbung an sich nötig sei und man nicht darauf verzichten könne.

 

Herr Rehm befürwortet die Idee.