Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Ausschuss nimmt den aktuellen Sachstand zum Radverkehrskonzept für den Kreis Mettmann sowie die Ausführungen der IGS zur Kenntnis.

 


Protokoll:

 

Die Ingenieurgesellschaft Stolz mbH (IGS) wurde von der Verwaltung des Kreises Mettmann zur Entwicklung eines Radverkehrskonzeptes (RVK) beauftragt. IGS hat zur Darstellung des aktuellen Sachstandes eine Präsentation vorbereitet und einen Vortrag gehalten.

 

Stv. Lukat weist auf die vorab gestellte schriftlich formulierte Frage hin.

Wird das vorhandene und zum Teil bereits umgesetzte Radverkehrskonzept der Stadt Haan im Rahmen der Aufstellung des Radverkehrskonzepts des Kreises Mettmann an allen touristischen Knotenpunkten einer Schwachstellenanalyse unterzogen?

 

Herr Eckert bestätigt, dass die Analyse im Rahmen des RVK erfolgt.

 

Stv. Braun-Kohl fragt wieviel Haaner Bürger*innen sich am Wegedetektiv beteiligt haben und welche Points of Interest (POI) mit aufgenommen wurden?

 

Eine genaue Anzahl an Teilnehmern*innen konnte nicht genannt werden, liegt IGS aber vor und wird durch die Verwaltung im Protokoll nachgereicht.

 

Antwort der Verwaltung:

Es gab 136 Einzeleinträge im Wegedetektiv. Des Weiteren existiert eine Liste der POI. Diese ist in Anlage 1 dem Protokoll beigefügt.

 

Stv. Rehm beklagt sich über die Nichtbeteiligung des ADFC (Ortsgruppe Haan), sowie der lokalen Politik.

 

Herr Eckert verweist auf die Beauftragung des Kreises Mettmann und die politische Beteiligung des Kreises. Die politischen Vertreter*innen der kreisangehörigen Städte werden lediglich über die Präsentationen in den Ausschüssen informiert. Man stehe aber in regem Austausch mit den jeweiligen Verwaltungen.

 

Stv. Lukat beklagt ebenfalls die Nichtbeteiligung der lokalen Politik und fragt, wann die workshops stattgefunden haben und ob lokale Probleme (z.B. die Breite der Schutzstreifen) eingebracht werden.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Termine der Workshops sind in Anlage 2 dem Protokoll beigefügt.

 

Herr Eckert sagt, dass der IGS als Grundlage grundsätzlich die aktuellen Normen und Vorschriften, wie zum Beispiel die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) dienen. Hier sind u.a. auch die Breiten der Radverkehrsanlagen geregelt.

 

AM Elker weist auch noch einmal auf die fehlende Kommunikation, u.a. auch mit dem Runden Tisch Klimaschutz hin und fragt nach Protokollen der Workshops.

 

Hinweis der Verwaltung:

In Anlage 3 stellt die Verwaltung die Langversion der von der IGS erstellten Präsentation zur Verfügung.

 


Abstimmungsergebnis:

einvernehmlich