Beschluss:

 

Die Stadt Haan verringert die Elternbeiträge auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

 

·         Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gem. §§ 22,23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Abs. 1, 3,4,13 und 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),

·         Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gem. §§ 22,22a und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Abs. 1, 3,13ff KiBiz,

·         Angeboten gem. § 9 Schulgesetz in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)

für den Zeitraum vom 01.02. bis 30.04.2021 sowie vom 01. bis 31.07.2021 um je 50 % je Monat und setzt die Erhebung von Elternbeiträgen für die Zeit vom 01.05. bis 30.06.2021 aus. Dies gilt auch bei der Inanspruchnahme einer Notbetreuung.

 

Ein Essensbeitrag für die städtischen Kitas und die OGS an der Don-Bosco-Schule wird nur von den Eltern erhoben, die den Betreuungsplatz im Rahmen des eingeschränkten Öffnungsbetriebs oder der Notbetreuung in Anspruch nehmen.


Protokoll:

 

Stv. Kaimer verweist auf die Anfrage der CDU-Fraktion vom 06.05.2021. Er finde es gut, dass die Vorlage der Verwaltung hierauf aufsattele und spricht sich daher für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus.

 

Stv. Lukat stellt folgende Anfrage für die WLH-Fraktion:

 

  1. Wie wird diesbezüglich in anderen Städten des Kreises Mettmann gehandelt?
  2. Warum wird keine Spitzabrechnung gemacht?
  3. Inwieweit kann die Stadt Haan diesbezüglich Druck auf das Land NRW oder den Bund ausüben?

 

Bgm’in Dr. Warnecke erläutert, dass seitens des Landes nur der Mai und Juni vorgesehen waren. Dies sei der Verwaltung jedoch zu wenig gewesen. Der Städte- und Gemeindebund sei diesbezüglich auch weiterhin an dem Thema dran, insofern hoffe man in der Verwaltung, dass diesbezüglich seitens des Landes noch nachgesteuert werde.

 

Bezüglich der Handhabung in anderen kreisangehörigen Städten teilt sie mit, dass man untereinander im Austausch stehe. Die Stadt Haan stehe mit dem Vorschlag aber im Vergleich sehr gut da.

 

Bgo. Herz ergänzt zur zweiten Frage, dass eine Spitzabrechnung einen enormen Verwaltungsaufwand bedeute, um alles genauestens aufzuarbeiten. Von daher habe sich die Verwaltung in ihrem Beschlussvorschlag dagegen entschieden die Monate spitz abzurechnen.

 

Bgm’in Dr. Warnecke betont, dass die Stadt keine Beiträge rückwirkend einfordern, sondern hier die Monate Juni und Juli vollständig aktivieren werde.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen.