Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die mit Datum vom 01.04.2021 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung (Anlage) wird genehmigt.


Protokoll:

 

Stv. Niklaus begrüßt, dass es durch die Dringlichkeitsentscheidung auch eine Teststelle in Gruiten gäbe. Er möchte jedoch wissen, weshalb genau dieser Standort gewählt wurde.

 

Bgo. Herz erklärt, dass die Verwaltung auch den Bürgersaal im Blick hatte, jedoch gäbe es dort bereits einen Dauermietvertrag, weshalb es nicht möglich gewesen sei, dort dauerhaft eine Teststelle aufzubauen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen