Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 3

Änderungsantrag der WLH-Fraktion

 

§ 6 Unterausschüsse und Arbeitsgemeinschaften

(1) Für einzelne Aufgaben der Jugendhilfe können bei Bedarf Unterausschüsse ohne Entscheidungsbefugnis gebildet werden. Der Jugendhilfeausschuss formuliert einen klaren Arbeitsauftrag/eine klare Zielsetzung für die Tätigkeit der Unterausschüsse. Ist der Arbeitsauftrag erledigt bzw. das Ziel erreicht, so wird der Unterausschuss entweder aufgelöst oder erhält einen weiteren Arbeitsauftrag. Die Mitglieder der Unterausschüsse, deren Vorsitz und dessen Vertretung werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses aus seinen ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern gewählt. Er bestimmt auch Vorsitz und Stellvertretung. Unterausschüsse eignen sich besonders für umfassende Fragestellungen, mit denen der Jugendhilfeausschuss regelmäßig und dauerhaft beschäftigt ist. Ihre Einrichtung kann dazu beitragen, die Arbeit im Jugendhilfeausschuss wesentlich rationeller zu gestalten. Die Unterausschüsse haben nur beratenden Charakter und erarbeiten Entscheidungsvorschläge für den Jugendhilfeausschuss. Die Unterausschüsse des Jugendhilfeausschusses sind keine Unterausschüssen des Rates der Stadt Haan. Die Unterausschüsse des JHA unterliegen aber den Vorgaben der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Haan.

 

(2) Für einzelne Aufgaben der Jugendhilfe können bei Bedarf Arbeitsgemeinschaften gebildet werden. Ihre Einrichtung kann dazu beitragen, dass gemeinsam zu einzelnen Aufgaben der Jugendhilfe ein Informationsaustausch stattfindet und ggfl. Vorschläge an den Jugendhilfeausschuss gemeinschaftlich erarbeitet werden können. Diese setzen sich aus vom Jugendhilfeausschuss bestimmten Mitgliedern und sachverständigen Personen zusammen. Arbeitsgemeinschaften des Jugendhilfeausschusses unterliegen nicht den Vorgaben der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Haan, sondern die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft entscheiden über deren Organisation selbstständig.

 

Beschlussvorschlag gem. Vorlage:

 

Der Rat der Stadt Haan beschließt die Neufassung der Satzung für das Jugendamt entsprechend der Anlage.


Protokoll:

 

Der stellvertretende Vors. Vincent Endereß verliest einen weiteren Antrag der WLH zur Satzungsänderung und lässt darüber zuerst abstimmen.


Abstimmungsergebnis Änderungsantrag WLH

 

mehrheitlich abgelehnt

3 Ja  /  4 Nein  /  6 Enthaltungen

 

Abstimmungsergebnis BV gem. Vorlage:

 

einstimmig angenommen

10 Ja  /  0 Nein  /  3 Enthaltungen