Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Der JHA empfiehlt HFA und Rat, die Satzung und die Wahlordnung des Kindesparlamentes zu ändern wie folgt:

 

Satzung des Kinderparlamentes der Stadt Haan

alt

neu

§ 3

Wahl des Kinderparlamentes

 

(1)  Die Wahl findet alle zwei Jahre statt. Die erste Wahl ist eine Pilotphase (1 Jahr).

§ 3

Wahl des Kinderparlamentes

 

(1)   Die Wahl findet alle zwei Jahre statt. Die erste Wahl ist eine Pilotphase (Drei Jahre).

Wahlordnung des Kinderparlamentes der Stadt Haan

alt

neu

§ 1

Zusammensetzung und Amtszeit

 

(2)   Die Amtszeit des Kinderparlaments beträgt zwei Jahre mit Option auf Verlängerung.

Das erste Jahr November 2020 – November 2021 wird als Pilotphase gesehen und danach gibt es Neuwahlen.

 

§ 1

Zusammensetzung und Amtszeit

 

(2) Die Amtszeit des Kinderparlaments beträgt zwei Jahre mit Option auf Verlängerung.

Die erste Wahlperiode (ab November 2020) beträgt drei Jahre.

 


Protokoll:

 

Die Verwaltung erläutert, dass die Verlängerung der ersten Wahlperiode pädagogisch wünschenswert sei, da die Bedingungen der Coronapandemie ein Zusammenfinden der Kinderparlamentarier erschwert habe. Mit einer Verlängerung auf drei Jahre haben die Kinderparlamentarier die Möglichkeit, die begonnene Arbeit weiterzuführen und die Wahltermine des Kinderparlamentes laufen wieder parallel zur Wahl des Jugendparlamentes.

 

Stv. Tobias Kaimer fragt nach, ob denn dann Kinder, die das Wahlalter überschritten haben, an das Jugendparlament angebunden werden können.

Dominik Budych antwortet hierzu, dass die Sitzungen des Jugendparlamentes ja öffentlich seien und diese Kinder auch an den Arbeitskreisen mitwirken könnten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen