Beschlussvorschlag:
Der JHA empfiehlt
HFA und Rat, die Satzung und die Wahlordnung des Kindesparlamentes zu ändern
wie folgt:
Satzung des
Kinderparlamentes der Stadt Haan |
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alt |
neu |
§ 3 Wahl des Kinderparlamentes (1) Die
Wahl findet alle zwei Jahre statt. Die erste Wahl ist eine Pilotphase (1
Jahr). |
§ 3 Wahl des Kinderparlamentes (1) Die
Wahl findet alle zwei Jahre statt. Die erste Wahl ist eine Pilotphase (Drei
Jahre). |
Wahlordnung des
Kinderparlamentes der Stadt Haan |
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alt |
neu |
§ 1 Zusammensetzung und Amtszeit (2) Die Amtszeit des
Kinderparlaments beträgt zwei Jahre mit Option auf Verlängerung. Das erste Jahr
November 2020 – November 2021 wird als Pilotphase gesehen und danach gibt es
Neuwahlen. |
§ 1 Zusammensetzung und Amtszeit (2) Die Amtszeit des Kinderparlaments beträgt
zwei Jahre mit Option auf Verlängerung. Die erste Wahlperiode (ab November 2020) beträgt
drei Jahre. |
Protokoll:
Die Verwaltung erläutert, dass die Verlängerung der ersten Wahlperiode pädagogisch
wünschenswert sei, da die Bedingungen der Coronapandemie ein Zusammenfinden der
Kinderparlamentarier erschwert habe. Mit einer Verlängerung auf drei Jahre
haben die Kinderparlamentarier die Möglichkeit, die begonnene Arbeit
weiterzuführen und die Wahltermine des Kinderparlamentes laufen wieder parallel
zur Wahl des Jugendparlamentes.
Stv. Tobias Kaimer fragt nach, ob
denn dann Kinder, die das Wahlalter überschritten haben, an das Jugendparlament
angebunden werden können.
Dominik Budych antwortet hierzu,
dass die Sitzungen des Jugendparlamentes ja öffentlich seien und diese Kinder
auch an den Arbeitskreisen mitwirken könnten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen