Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der JHA der Stadt Haan beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2021 – 2025.

 

Zur Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans beschließt der Jugendhilfeausschuss:

 

1. Perspektiven, Interessen und Bedürfnisse von Haaner Kindern und Jugendlichen berücksichtigen und umfassend erheben:

Weitere Workshops mit jungen Menschen in Haaner Stadtteilen und in Vereinen und Verbänden werden ab Dezember 2022 durchgeführt.

 

2. Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen und Jugendverbänden stärker beteiligen und berücksichtigen:

Die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans legt einen besonderen den Schwerpunkt auf die Kinder- und Jugendarbeit der freien Träger.

 

3. Förderrichtlinien und finanzielle Ausgestaltung für die freien Träger entwickeln:

Die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans umfasst Förderrichtlinien und eine finanzielle Planung mit einem erkennbaren Zusammenhang zwischen Bedarfen, Zielen, Maßnahmen und Mitteln.

 

4. Zukünftigen Planungsprozess neu ausrichten:

Für die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans wird ein begleitendes Gremium, möglichst unter Federführung der Vorsitzenden/stellv. Vorsitzenden des JHAs, eingerichtet.

 

 

 


Protokoll:

 

Die Bgo. Annette Herz erläutert die Aufgabe des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans, für die vier Pflichtaufgaben der Jugendhilfe (Jugendarbeit, Förderung der Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) Bestand und Bedarfe zu ermitteln und einen konzeptionellen Rahmen für den Zeitraum einer Legislaturperiode zu schaffen.

Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan sei verfasst worden in enger Abstimmung mit dem Vors. Jochen Sack, AM Hanno Krüger habe die Möglichkeit genutzt, Anregungen in die jetzige Fassung mit einzubringen. Gerade der im Kinder- und Jugendförderplan enthaltene Ausblick biete viele Chancen für die Weiterentwicklung der Jugendförderung. Die Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes beginne sofort nach dessen Verabschiedung – u.a. durch die regelmäßigen Qualitätsdialoge.

 

AM Hanno Krüger begrüßt, dass Haan nun nicht mehr zu den vier Kommunen in NRW gehöre, die bisher keinen Kinder- und Jugendförderplan haben. Dieser sei ein wichtiges Instrument der Jugendarbeit. Mit seinem Antrag gehe es ihm insbesondere darum, engagierte Menschen in den Vereinen und Verbänden abzuholen und aus dem Kinder- und Jugendförderplan ein lebendiges Instrument der Jugendarbeit zu machen.

 

Die Verwaltung erläutert ihre Bedenken zu den ersten drei Teilen seines Antrages ausführlich. Insbesondere der dritte Punkt sei gar nicht Aufgabe eines Kinder- und Jugendförderplans und ignoriere, dass finanzielle Entscheidungen in den Haushaltsplanberatungen zu treffen seien. Eine Festlegung auf finanzielle Förderungen für den Zeitraum der gesamten Wahlperiode stehe eindeutig im Widerspruch zur Budgethoheit des Rates.

 

Abteilungsleiter Dietmar Pantel führt aus, dass Kinder- und Jugendförderung häufig missverstanden werde als Förderung der Jugendarbeit, vielmehr jedoch ein Überbegriff für vier konkrete Pflichtaufgaben der Jugendhilfe sei, von denen die Jugendarbeit nur eine sei. Somit greife der dem Antrag zugrunde liegende Begriff einerseits zu kurz, da er die anderen Aufgaben der Jugendförderung vernachlässige, andererseits fasse er die Jugendarbeit zu weit, da in einem Kinder- und Jugendförderplan nur die Jugendarbeit zu erfassen sei, die im Rahmen der Aufgabenerfüllung gem. § 11 SGB VIII erfolge.

Gerade was den Punkt 2 des Antrages anbelange, habe die Verwaltung erhebliche Anstrengungen unternommen, Vereine und Verbände für den Kinder- und Jugendförderplan zu gewinnen. Schließlich habe man die Entscheidung der Vereine und Verbände respektieren müssen, ihre Jugendarbeit nicht im Kinder- und Jugendförderplan erscheinen zu lassen.

Einen besonderen Schwerpunkt auf die Kinder- und Jugendarbeit der freien Träger zu legen, werde dem Sinn und Auftrag des Kinder- und Jugendförderplans, einen Gesamtplan für alle Angebote gem. §§ 11 – 14 SGB VIII zu erstellen, nicht gerecht.

Insgesamt sei Abteilungsleiter Dietmar Pantel aber glücklich darüber, dass die Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans zu so viel Interesse und Engagement geführt habe.

 

AM Thomas Kirchhoff signalisiert seine Zustimmung zu dem Antrag von AM Hanno Krüger. Er könne die Gedanken gut nachvollziehen und sehe in dem Antrag die Chance, dass der Kinder- und Jugendförderplan nicht in einer Schublade verschwinde, sondern dass laufend an ihm gearbeitet werde.

 

Stv. Tobias Kaimer kann sich den kritischen Ausführungen der Verwaltung anschließen. Was die Vereine und Verbände angehe, so seien diese ja von der Verwaltung eingebunden worden. Die finanzielle Ausstattung der Jugendförderung werde vom Rat mit dem Haushalt beschlossen. Ansonsten sei er  sich sicher, dass die Jugendförderung ein dynamischer Prozess sei und die Verwaltung den Plan nicht in der Schublade verschwinden lasse.

 

Stv. Martin Haesen begrüßt den Antrag, insbesondere die inhaltliche Ausgestaltung der Förderrichtlinien. Zur Vorbereitung habe er sich den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Düsseldorf angeschaut, dem man viele interessante Anregungen, etwa zur Nachhaltigkeit oder zur demokratischen Bildung entnehmen könne.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

zu 1.)  einstimmig

 

zu 2.) 10 Ja- und 3 Nein-Stimmen

 

zu 3.)  10 Ja- und 3 Nein-Stimmen

 

zu 4.) einstimmig