Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand zum Prüfauftrag „Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis-Mettmann hinsichtlich einer Zusammenarbeit, z.B. mit dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN), zur Unterstützung der weiteren Digitalisierung der Verwaltung der Stadt Haan“ zur Kenntnis.

 

2.  Der Rat der Stadt Haan beschließt auf Empfehlung der Verwaltung den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Mettmann zwecks Zusammenarbeit mit dem KRZN.


Protokoll:

 

StOVR Titzer erläutert die Vorlage ausführlich.

 

Stv. Dürr fragt, ob es auch die Möglichkeit gebe, mit einem zweiten Rechenzentrum zusammenzuarbeiten, falls das eine Rechenzentrum nicht die richtigen Leistungen anbiete.

 

StOVR Titzer erläutert, dass bereits jetzt eine Zusammenarbeit mit verschiedenen KRZ erfolge.

 

Stv. Lowitsch findet die vorgeschlagene Vorgehensweise nicht gut. Er schlägt vor, zunächst eine Digitalstrategie zu entwickeln. Es müsse festgestellt werden, welches KRZ das beste Angebot habe. Er möchte ein Gesamtpaket aus einem Guss und es müsse ein Leistungsspektrum festgelegt werden.

 

StOVR Titzer erläutert, dass der Gesetzgeber mit dem OZG zunächst die Rahmenbedingungen für das kommunale Onlineangebote vorgibt. Zudem führe die Verwaltung derzeit ein DMS beginnend mit vier Pilotprojekten ein. Für eine Zusammenarbeit mit anderen Rechenzentren müssten auch die vertraglichen Voraussetzungen passen. So ist eine Zusammenarbeit mit dem KRZN nur über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis möglich, da die Stadt Haan nicht direkt Mitglied beim KRZN werden kann.

Die Stadtverwaltung Haan habe über 70 Fachanwendungen im Einsatz. Diese müssten mit den Angeboten und Leistungen anderer Anbieter kompatibel sein. Er verweist auf die bereits in der Kreisgemeinschaft vorhandenen und gemeinsam genutzten Fachanwendungen. Wichtig sei hier auch der Austausch mit dem Kreis und den kreisangehörigen Städten.

 

Stv. Lowitsch möchte, dass sich die Verwaltung die 3 größten Anbieter anschaut und es nicht bei einem KRZN belasse.

 

Der Digitalisierungsbeauftragte, Herr Hübner, erläutert, dass es monetäre, personelle und infrastrukturtechnische Vorteile biete, wenn die Systemlandschaft reduziert werden und es kreisweit einheitliche Standards geben würde, was bei einem verbreiteten Rechenzentrum im Kreis der Fall sein würde. Besondere Vorteile hätte die Stadt Haan beim KRZN, da dies auch der Kreis selbst nutze. Wichtig sei jedoch, das am besten geeignete Rechenzentrum für die Stadt zu finden und nicht blind dem Kreis Mettmann zu folgen.

 

Stv. Braun-Kohl fragt, ob es weitere, über die drei in der Vorlage genannten Apps und Dienstleistungen hinausgehende Angebote beim KRZN gebe?

 

Der Digitalisierungsbeauftragte, Herr Hübner, nennt Beispiele wie die Zusammenarbeit mit dem Kreis Mettmann unter anderem bei der Nachverfolgbarkeit der Gesundheitsämter über das IRIS-Gateway verbessert werden könne. Zudem gebe es einige Überschneidungen mit dem KRZN mit bestimmten Fachanwendungen, wie die Online-Terminvereinbarung Tevis, ProBauG oder MESO beim Einwohnermeldeamt. Ein Zusammenschluss mit einem Rechenzentrum, welches gleiche Fachprogramme anbiete, könnte für stark reduzierte personelle Aufwände im Bereich des Hosting der Anwendungen führen. Für eine langfristige Zusammenarbeit müsse jedoch das passende Rechenzentrum gefunden werden, zumal bereits andere Rechenzentren wie die RegioIT im Kreis vertreten seien.

 

Der stv. Vorsitzende Stv. Höhne fasst zusammen, dass StOVR Titzer nicht nur mit einem KRZN zusammenarbeiten, sondern auch Leistungen aus anderen Rechenzentren prüfen möchte. Voraussetzung sei hier, dass die Angebote untereinander kompatibel seien.

 

Im Anschluss an die Beratung bittet der Ausschuss um regelmäßige Berichterstattung.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen