Sitzung: 17.06.2021 Ausschuss für Digitalisierung, Organisation und Personal
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: 10/054/2021
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand zum Prüfauftrag „Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis-Mettmann hinsichtlich einer Zusammenarbeit, z.B. mit dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN), zur Unterstützung der weiteren Digitalisierung der Verwaltung der Stadt Haan“ zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Haan beschließt auf Empfehlung der Verwaltung den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Mettmann zwecks Zusammenarbeit mit dem KRZN.
Protokoll:
StOVR Titzer
erläutert die Vorlage ausführlich.
Stv. Dürr fragt, ob
es auch die Möglichkeit gebe, mit einem zweiten Rechenzentrum
zusammenzuarbeiten, falls das eine Rechenzentrum nicht die richtigen Leistungen
anbiete.
StOVR Titzer
erläutert, dass bereits jetzt eine Zusammenarbeit mit verschiedenen KRZ
erfolge.
Stv. Lowitsch findet
die vorgeschlagene Vorgehensweise nicht gut. Er schlägt vor, zunächst eine
Digitalstrategie zu entwickeln. Es müsse festgestellt werden, welches KRZ das
beste Angebot habe. Er möchte ein Gesamtpaket aus einem Guss und es müsse ein
Leistungsspektrum festgelegt werden.
StOVR Titzer
erläutert, dass der Gesetzgeber mit dem OZG zunächst die Rahmenbedingungen für
das kommunale Onlineangebote vorgibt. Zudem führe die Verwaltung derzeit ein
DMS beginnend mit vier Pilotprojekten ein. Für eine Zusammenarbeit mit anderen
Rechenzentren müssten auch die vertraglichen Voraussetzungen passen. So ist
eine Zusammenarbeit mit dem KRZN nur über eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung mit dem Kreis möglich, da die Stadt Haan nicht direkt Mitglied
beim KRZN werden kann.
Die Stadtverwaltung Haan habe über 70 Fachanwendungen im Einsatz. Diese
müssten mit den Angeboten und Leistungen anderer Anbieter kompatibel sein. Er
verweist auf die bereits in der Kreisgemeinschaft vorhandenen und gemeinsam genutzten
Fachanwendungen. Wichtig sei hier auch der Austausch mit dem Kreis und den
kreisangehörigen Städten.
Stv. Lowitsch
möchte, dass sich die Verwaltung die 3 größten Anbieter anschaut und es nicht
bei einem KRZN belasse.
Der Digitalisierungsbeauftragte, Herr Hübner, erläutert, dass es
monetäre, personelle und infrastrukturtechnische Vorteile biete, wenn die
Systemlandschaft reduziert werden und es kreisweit einheitliche Standards geben
würde, was bei einem verbreiteten Rechenzentrum im Kreis der Fall sein würde.
Besondere Vorteile hätte die Stadt Haan beim KRZN, da dies auch der Kreis
selbst nutze. Wichtig sei jedoch, das am besten geeignete Rechenzentrum für die
Stadt zu finden und nicht blind dem Kreis Mettmann zu folgen.
Stv. Braun-Kohl
fragt, ob es weitere, über die drei in der Vorlage genannten Apps und
Dienstleistungen hinausgehende Angebote beim KRZN gebe?
Der Digitalisierungsbeauftragte, Herr Hübner, nennt Beispiele wie
die Zusammenarbeit mit dem Kreis Mettmann unter anderem bei der Nachverfolgbarkeit
der Gesundheitsämter über das IRIS-Gateway verbessert werden könne. Zudem gebe
es einige Überschneidungen mit dem KRZN mit bestimmten Fachanwendungen, wie die
Online-Terminvereinbarung Tevis, ProBauG oder MESO beim Einwohnermeldeamt. Ein
Zusammenschluss mit einem Rechenzentrum, welches gleiche Fachprogramme anbiete,
könnte für stark reduzierte personelle Aufwände im Bereich des Hosting der
Anwendungen führen. Für eine langfristige Zusammenarbeit müsse jedoch das
passende Rechenzentrum gefunden werden, zumal bereits andere Rechenzentren wie
die RegioIT im Kreis vertreten seien.
Der stv. Vorsitzende Stv. Höhne fasst zusammen, dass StOVR Titzer
nicht nur mit einem KRZN zusammenarbeiten, sondern auch Leistungen aus anderen
Rechenzentren prüfen möchte. Voraussetzung sei hier, dass die Angebote
untereinander kompatibel seien.
Im Anschluss an die Beratung bittet der Ausschuss um regelmäßige Berichterstattung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen