Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag gem. Vorlage und Änderung:

 

Der Rat der Stadt Haan beschließt die Neufassung der Satzung für das Jugendamt entsprechend der Anlage und folgender Änderung:

 

§ 6 Abs. 1 S. 4

Die Mitglieder der Unterausschüsse, deren Vorsitz und dessen Vertretung werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses aus seinen ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern gewählt.

 


Protokoll:

 

Stv. Lukat erläutert den Antrag der WLH-Fraktion vom 15.06.2021 (Siehe Ratsinformationssystem – TOP 9).

Es gehe darum, einheitliche Regularien zu schaffen. Wenn ein Gremium „Unterausschuss“ genannt werde, sollte dieses auch eine gewisse Wertigkeit erhalten, ebenso wie die Unterausschüsse des Rates. Es gäbe hier eine gewisse Beliebigkeit, welches Untergremium „Unterausschuss“ und welches „Arbeitsgruppe“ genannt werde. Dies müsse in klaren Strukturen und Aufgabenverteilungen geregelt sein.

 

Bgo. Herz führt hierzu aus, dass den Untergremien des Jugendhilfeausschusses (JHA) bereits eine klare Aufgabe zugewiesen wurde, indem festgehalten sei, dass diese dem JHA lediglich zuarbeiten. Die Entscheidungskompetenz des JHA wird damit nicht angetastet.

 

Sie schlägt weiterhin vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend zu ändern, dass die Mitglieder der Unterausschüsse und Arbeitsgruppen sich nur aus den ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des JHA zusammensetzen.

 

Im Anschluss lässt Bgm’in Dr. Warnecke über den Beschlussvorschlag aus dem Änderungsantrag der WLH-Fraktion sowie den geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

Änderungsantrag der WLH-Fraktion:

 

§ 6 Unterausschüsse und Arbeitsgemeinschaften

(1) Für einzelne Aufgaben der Jugendhilfe können bei Bedarf Unterausschüsse ohne Entscheidungsbefugnis gebildet werden. Der Jugendhilfeausschuss formuliert einen klaren Arbeitsauftrag/eine klare Zielsetzung für die Tätigkeit der Unterausschüsse. Ist der Arbeitsauftrag erledigt bzw. das Ziel erreicht, so wird der Unterausschuss entweder aufgelöst oder erhält einen weiteren Arbeitsauftrag. Die Mitglieder der Unterausschüsse, deren Vorsitz und dessen Vertretung werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses aus seinen ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern gewählt. Er bestimmt auch Vorsitz und Stellvertretung. Unterausschüsse eignen sich besonders für umfassende Fragestellungen, mit denen der Jugendhilfeausschuss regelmäßig und dauerhaft beschäftigt ist. Ihre Einrichtung kann dazu beitragen, die Arbeit im Jugendhilfeausschuss wesentlich rationeller zu gestalten. Die Unterausschüsse haben nur beratenden Charakter und erarbeiten Entscheidungsvorschläge für den Jugendhilfeausschuss. Die Unterausschüsse des Jugendhilfeausschusses sind keine Unterausschüssen des Rates der Stadt Haan. Die Unterausschüsse des JHA unterliegen aber den Vorgaben der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Haan.

 

(2) Für einzelne Aufgaben der Jugendhilfe können bei Bedarf Arbeitsgemeinschaften gebildet werden. Ihre Einrichtung kann dazu beitragen, dass gemeinsam zu einzelnen Aufgaben der Jugendhilfe ein Informationsaustausch stattfindet und ggfl. Vorschläge an den Jugendhilfeausschuss gemeinschaftlich erarbeitet werden können. Diese setzen sich aus vom Jugendhilfeausschuss bestimmten Mitgliedern und sachverständigen Personen zusammen. Arbeitsgemeinschaften des Jugendhilfeausschusses unterliegen nicht den Vorgaben der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Haan, sondern die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft entscheiden über deren Organisation selbstständig.

 

Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich abgelehnt

6 Ja  /  11 Nein  /  1 Enthaltung


Abstimmungsergebnis BV gem. Vorlage und Änderung:

 

einstimmig angenommen

13 Ja  /  4 Nein  /  1 Enthaltung