Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Der HFA empfiehlt dem Rat, die Satzung und die Wahlordnung des Kindesparlamentes zu ändern wie folgt zu ändern:

 

§ 1

Zusammensetzung und Amtszeit

 

(2) Die Amtszeit des Kinderparlaments beträgt zwei Jahre mit Option auf Verlängerung.

Die erste Wahlperiode (ab November 2020) beträgt drei Jahre.

 

 

§ 3

Wahl des Kinderparlamentes

Die Wahl findet alle zwei Jahre statt. Die erste Wahl ist eine Pilotphase (Drei Jahre).


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen