Beschluss:
Der aktuelle Sachstand im Corona-Hilfsprogramm der Stadt Haan, die Fristverlängerung bis zum 31.07.2021 sowie die Härtefallregelung werden zur Kenntnis genommen.
Die Förderbedingungen werden wie folgt geändert:
- Die Antragsfrist wird bis zum 30.11.2021 verlängert.
- Antragsberechtigt sind auch Freiberufler.
- Berücksichtigung finden auch die Einnahmen der Monate Januar – Juni 2021, die verglichen werden mit den Einnahmen aus Januar – Juni 2019.
- Entgegen der ursprünglichen Fassung reicht eine Gewerbeanmeldung im Laufe des Jahres 2019 aus.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen