Beschluss:
Der Rat der Stadt
Haan beschließt, die Satzung und die Wahlordnung des Kindesparlamentes wie
folgt zu ändern:
§ 1
Zusammensetzung und Amtszeit
(2) Die Amtszeit
des Kinderparlaments beträgt zwei Jahre mit Option auf Verlängerung.
Die erste
Wahlperiode (ab November 2020) beträgt drei Jahre.
§ 3
Wahl des Kinderparlamentes
Die Wahl findet alle zwei Jahre statt. Die erste Wahl ist eine Pilotphase
(Drei Jahre).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen