Beschluss:

 

Alle Fragestellungen der Fraktionen zum Antrag des Kleingartenvereins werden innerhalb der nächsten vier Wochen gesammelt und dann an die Verwaltung übermittelt. Die Verwaltung wird die Fragestellungen anschließend im Rahmen einer Vorlage beantworten, damit auf deren Grundlage die Diskussion in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Bau (SPUBA) fortgeführt werden kann.

Eine Beschlussempfehlung an den Rat erfolgt daher nicht.


Protokoll:

 

Herr Kurt Knepper, der Vorstandsvorsitzende des Kleingärtnervereins Haan 69 e.V. schildert die Hintergründe des Antrags und die Faktoren, die nach Ansicht des Vereins eine Erweiterung der Kleingartenanlage erforderlich machen.

 

Stv. Gerd Holberg äußert im Namen der CDU-Fraktion, dass nicht klar sei, ob die hohe Nachfrage auch langfristig so bestehen bleibt. Weiterhin solle geprüft werden, ob der Eigentümer der Fläche überhaupt bereit wäre, die Fläche zu verkaufen. Zusätzlich gäbe es noch eine kleine Fläche im Bachtal, die, sofern das möglich ist, auch als Erweiterungsfläche herangezogen werden könne.

 

Stv. Andreas Rehm führt aus, dass sich auch die GAL-Fraktion weitere Untersuchungen wünsche. Er schlägt vor, dass vorbereitende Gespräche mit dem Verein, der Bezirksregierung und den Grundstückseigentümern geführt werden, mit dem Ziel, die Thematik bei den Haushaltsplanberatungen im Jahr 2022 zu berücksichtigen.

 

Stv. Meike Lukat fragt im Namen der WLH-Fraktion, wieso der Verein nicht auf der bereits vorhandenen Fläche zusätzliche Gärten angelegt habe. Ihrer Ansicht nach sei der öffentliche Bereich, insbesondere die Rasenflächen, dafür geeignet. Auch seien die Parzellen in der Anlage ohnehin sehr groß.

 

Stv. Walter Drennhaus merkt im Namen der SPD-Fraktion an, dass es sich bei dem „noch freien Gelände“ um zwei unterschiedliche Eigentümer handele: Eine Fläche sei an einen Bauern verpachtet, bei der anderen handele es sich um eine städtische Gemeinbedarfsfläche. Es müsse auch noch geklärt werden, ob der Verein selbst in der Lage wäre, eine entsprechende Fläche zu erwerben.

 

Herr Kurt Knepper führt aus, dass die Anlage so konzipiert wurde, dass die Außenanlagen nicht zur Erweiterung herangezogen werden können. Die Größe der einzelnen Parzellen sei durch das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) vorgegeben. Die sonstigen Flächen werden für ökologische Werte wie Kompostierung und Bienenhaltung genutzt und stünden deshalb nicht für eine Erweiterung zur Verfügung.

 

Stv. Meike Lukat erläutert, dass gem. § 3 (1) BKleingG ein Kleingarten nicht größer als 400 qm sein soll. Nach Ansicht der WLH-Fraktion sollte die Verwaltung prüfen, welche Möglichkeiten zu einer Erweiterung es innerhalb der bestehenden Anlage gibt, da es um öffentliche Gelder geht. Weiterhin möchte sie wissen, wie groß der Anteil der Bewerber sei, der der gewünschten Nutzerstruktur entspricht.

 

Herr Kurt Knepper antwortet, dass im Rahmen der 160 Anfragen auch insbesondere Anträge von Familien mit ein bis vier Kindern vorlägen. Er führt aus, dass die Bewerber nicht im Vorfeld über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse befragt werden. Die Gärten bzw. die Einrichtung auf den Parzellen müsse erworben bzw. abgelöst werden. Der Verein zahle 7.200,-- Euro Pacht im Jahr und investiere dafür rd. 700 Stunden in die Pflege der Außenanlagen.

 

Der Vorsitzende Stv. Jorg Dürr bedankt sich bei den Gästen und schlägt vor, dass alle Fragestellungen der Fraktionen innerhalb der nächsten vier Wochen gesammelt und dann an die Verwaltung übermittelt werden. Die Verwaltung wird die Fragestellungen anschließend im Rahmen einer Vorlage beantworten, damit auf einer fundierten Grundlage die Diskussion in einer der nächsten Sitzungen fortgeführt werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich