Beschluss:

 

Die Frist zur Einreichung des Bürgerbegehrens wird gem. § 9 Bürgerentscheid DVO um 6 Wochen verlängert.


Protokoll:

 

Stv. Lukat bedauert es, dass niemand der Initiatoren des Bürgerbegehrens anwesend sei, um dieses näher zu erläutern. Aus Sicht der WLH-Fraktion sei das Bürgerbegehren undifferenziert, da die Gemeindeordnung für ein Bürgerbegehren eine Klare Ja-Nein-Frage fordere.

 

StVD Rennert weist darauf hin, dass es in dem Bürgerbegehren um die Aufhebung eines Ratsbeschlusses gehe. Dies sei dort klar benannt worden.

 

Stv. Endereß signalisiert seitens der CDU-Fraktion Zustimmung zu dem Antrag auf Verlängerung der Einreichungsfrist. Es sei als Akt der gelebten Demokratie zu verstehen, weshalb die Fraktion kein Problem damit habe die Einreichungsfrist zu verlängern. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass es aufgrund der Kontaktbeschränkungen der Corona-Pandemie kaum Möglich gewesen sei, das Bürgerbegehren ordentlich durchzuführen.

 

Stv. Lukat führt aus, dass die WLH-Fraktion hier ein formal juristisches Problem sehe, da nicht genau differenziert sei, was genau an dem besagten Ratsbeschluss aufgehoben werden solle. Zudem sei in der Sitzung auch zum Antrag der FFF-Ortsgruppe Haan ein Beschluss gefasst worden, überall wo es rechtlich möglich und keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Km/h realisiert werden könne, einen Radschutzstreifen zu errichten. Dem Rat müsse für eine Entscheidung über das Bürgerbegehren eine klare Ja-Nein-Frage vorgelegt werden.

 

Stv. Ruppert weist darauf hin, dass es hier nicht um das Bürgerbegehren an sich, sondern lediglich um die Verlängerung der Frist dieses einzureichen gehe.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen