Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Haan bekräftigt seinen Beschluss vom 11.05.2021:

„Die Stadt Haan verringert die Elternbeiträge auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

·         Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gem. §§ 22,23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Abs. 1, 3,4,13 und 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),

·         Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gem. §§ 22,22a und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Abs. 1, 3,13ff KiBiz,

·         Angeboten gem. § 9 Schulgesetz in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)

für den Zeitraum vom 01.02. bis 30.04.2021 sowie vom 01. bis 31.07.2021 um je 50 % je Monat und setzt die Erhebung von Elternbeiträgen für die Zeit vom 01.05. bis 30.06.2021 aus. Dies gilt auch bei der Inanspruchnahme einer Notbetreuung. Ein Essensbeitrag für die städtischen Kitas und die OGS an der Don-Bosco-Schule wird nur von den Eltern erhoben, die den Betreuungsplatz im Rahmen des eingeschränkten Öffnungsbetriebs oder der Notbetreuung in Anspruch nehmen.“


Protokoll:

 

Bgm’in Dr. Warnecke erläutert die Vorlage.

 

Stv. Kaimer verweist auf die Abrechnung der Essensgelder. Gem. Vorschlag der Verwaltung würden diese in voller Höhe abgerechnet, sobald die Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Es gebe jedoch viele Kinder, welche aufgrund Wechselunterricht nicht an jedem Tag das Essen in Anspruch genommen hätten. Er fragt an, wie die Verwaltung in diesen Fällen vorgehen werde.

 

Bgo. Herz sagt eine Stellungnahme der Verwaltung zu Protokoll zu.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zu Protokoll:

 

Entsprechend des Beschlusses des HFA vom 26.01.2021 wurde ein Essensbeitrag in voller Höhe, von allen Kindern erhoben, die eine Notbetreuung und damit auch das Mittagessen in Anspruch genommen haben, unabhängig von der Anzahl der tatsächlich in Anspruch genommenen Tage. In analoger Anwendung dessen ist ein Essensbeitrag danach auf jeden Fall zu zahlen, wenn ein Mittagessen im Rahmen des Wechselunterrichts in Anspruch genommen wird. Diesbezügliche Unklarheiten konnten mit betroffenen Eltern geklärt werden. Für weitere Nachfragen steht die Verwaltung gerne zur Verfügung.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen