Protokoll:

 

Der Vorsitzende Stv. Endereß teilt mit, dass die Anfragen der WLH durch die Verwaltung schriftlich beantwortet wurden.

Stv. Lukat beantragt eine Sitzungsunterbrechung, um die betroffenen Bürger anzuhören. Die Sitzung wird unterbrochen.

Nach der Anhörung hebt der Vorsitzende Stv. Endereß die Sitzungsunterbrechung wieder auf.

Stv. Lukat weist auf den Gleichheitsgrundsatz hin, der den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit einer verständlichen Antragsstellung geben soll. Dies wäre hier nicht der Fall.

Frau Klöckener weist den Vorwurf der willkürlichen Entscheidung zurück, mit dem Hinweis, dass Verkehrsspiegel ein zugelassenes Hilfsmittel waren aber nicht mehr sind. Auch ist der Baulastträger für die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht zuständig. Für die Düsseldorfer Straße ist dies der Landesbetrieb, welcher die Spiegel abgelehnt hat. Des Weiteren werden durch Spiegel häufig die schwächeren Verkehrsteilnehmer nicht registriert. Die StVO sieht hier das vorsichtige „Herantasten“ vor.

Stv. Rehm fasst zusammen, dass die Straßenverkehrsbehörde u.a. nach einem Ortstermin bestimmt, ob ein Verkehrsspiegel kommt.

Stv. Lukat regt an, dass im Falle einer Ablehnung eines Spiegels den Antragstellenden mögliche Alternativen vorgestellt werden müssen und fordert für einen zukünftigen Ausschuss die Darstellung solcher Alternativen.

TA Mering stellt nochmal klar, dass es eine Einzelfallentscheidung für die Straßenverkehrsbehörde ist, aber keine Willkür.