Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Es wird festgestellt, dass der in der Wahl am 30. August 2009 zum Bürgermeister der Stadt Haan gewählte Kandidat Knut vom Bovert wählbar war und dass weder bei der Vorbereitung der Wahl noch bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, dass die Feststellung des Wahlergebnisses nicht zu beanstanden ist und dass Einsprüche gegen die Wahl nicht erhoben wurden. Die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Haan am 30. 08. 2009 wird daher für gültig erklärt.

 

2. Es wird festgestellt, dass alle an der Wahl am 30. August 2009 in den Rat der Stadt Haan gewählten Vertreter(innen) wählbar waren, dass weder bei der Vorbereitung der Wahl noch bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, dass die Feststellung des Wahlergebnisses nicht zu beanstanden ist und dass Einsprüche gegen die Wahl nicht erhoben wurden. Die Wahl zum Rat der Stadt Haan am 30. 08. 2009 wird daher für gültig erklärt.

 

3. Zur Feststellung des Wahlergebnisses bei der Senior(inn)enbeiratswahl findet eine erneute Sitzung des Wahlprüfungsausschusses (WPA) statt. Hierzu legt die Verwaltung die Korrespondenzen mit der Aufsichtsbehörde und deren erneuter Stellungnahme zu der korrekturbedürftigen Anlage 8 unter Berücksichtigung der in der Sitzung vertretenen Auffassungen vor.

 


Protokoll:

Stv. Ruppert merkt an, dass die Niederschrift der Sitzungsvorlage, die mit Anlage 8 beziffert ist, eine andere Niederschrift ist als die, die in der Sitzung des Wahlausschusses am 15.09.2009 beschlossen wurde. Mit der Ergebnisfeststellung zur Wahl des Seniorenbeirates könne er sich jedoch nicht einverstanden erklären.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssten die Sitze, die auf den Einzelbewerber Dr. Koch zusätzlich entfallen, unbesetzt bleiben, so dass es im Senior(inn)enbeirat nur sieben statt neun Sitze gäbe. Dies würde allerdings im Extremfall dazu führen, dass der Beirat nur mit einer Einzelbewerbung besetzt sei, wenn auf die übrigen Bewerbungen entsprechend wenig Stimmen entfielen. Diese Auslegung lehne er allerdings ab.

Er sei vielmehr der Auffassung, dass das von der Verwaltung angewandte Berechnungsverfahren, welches sich nahe an der Übernahme der gesetzlichen Vorgaben bewegt, so nicht angewandt werden kann, weil es die Einzelbewerber unangemessen benachteiligt. Bei der Bildung der bereinigten Gesamtstimmenzahl hätten nur die Stimmen des erfolgreichen Bewerbers Dr. Artur Koch abgezogen werden dürfen. Die Methode, alle Bewerber herauszurechnen, die nicht mindestens eine Bewertungszahl von 0,5 % erreicht haben, gelte nur für die Berechnung von Überhangmandaten. Überhangmandate entstehen jedoch nur, wenn es mehrere Wahlbezirke gäbe. Daher könne man hier auch nicht von Überhangmandaten sprechen. Im Ergebnis erhielte die AWO Haan einen Sitz weniger, dafür würde der Einzelbewerber Schmitz berücksichtigt.

 

Stv. Pohler hält die Bedenken des Stv. Ruppert für nachvollziehbar. Bei einer künftigen Wahl des Senior(inn)enbeirates müsse dringend nachgebessert werden. Er macht den Verfahrensvorschlag, die Bürgermeister- und Stadtratswahl zu beschließen und die Senior(inn)enbeiratswahl noch einmal zeitnah zu überarbeiten, damit der Senior(inn)enbeirat zusammentreten kann.

 

Stv. Lukat fragt nach, ob die vorgenommenen Berechnungen mit der Kommunalaufsicht abgestimmt sind und bittet darum, zur Prüfung der Berechnung die Korrespondenz mit der Kommunalaufsicht vorzulegen.

 

Stv. Herder macht darauf aufmerksam, dass der Entwurf der Anlage 8 auf Seite 2 bei der SPD einen Rechenfehler beinhalte. Er schlägt vor, bei anderen Kommunen  nachzufragen, ob dort ein vergleichbares Problem besteht.

 

StORR Rennert erklärt, dass es sich bei der Anlage 8 nicht um die Niederschrift, sondern um einen Entwurf handele, wie die Niederschrift hätte gefasst werden sollen. Man habe aufgrund der vorgelegten Einsprüche mehrere Berechnungen dem Kreis als Aufsichtsbehörde vorgelegt. Dieser habe die zur Beschlussfassung vorgelegte Berechnung bestätigt.

Zur Berechnungsweise weist er darauf hin, dass eine Bevorzugung der Listen gegenüber den Einzelbewerbern systemimmanent sei. Der in einem Wahlkreis mit einer hohen Stimmanzahl knapp unterlegene Einzelbewerber erhalte keinen Sitz im Stadtrat, wohingegen seine Bewerbung an erster Stelle einer Zweipersonenliste dazu führen könne, dass sogar beide Kandidaten in den Stadtrat einziehen, obwohl diese Liste sich nur in einem Wahlkreis beworben hat. Ein Vergleich mit anderen Kommunen sei nicht möglich, da die örtlichen Satzungen zu den Senior(inn)enbeiräten individuell unterschiedlich seien.

Aufgrund der heute vorgetragenen Bedenken werde man noch einmal den Kreis beteiligen und die gewünschten Unterlagen schnellstmöglich zusammenstellen. Die Rechenfehler werde man in diesem Zusammenhang berichtigen.

Unter Beachtung der Ladungsfristen und unter der Voraussetzung, dass man vom Kreis eine schnelle Antwort bekomme, sei eine erneute Sitzung des Wahlprüfungsausschusses im Januar 2010 denkbar. Die Arbeit werde davon zunächst nicht beeinträchtigt. Die Mitglieder können einberufen werden und selbst bei einer Änderung der Zusammensetzung blieben die Beschlüsse gültig. 

 

Vorsitzender Wasgien fasst das Beratungsergebnis zusammen und erkennt Einvernehmen über die Bürgermeister- und Stadtratswahl wie von der Verwaltung vorgeschlagen und über die Feststellung des Wahlergebnisses zur Senior(inn)enbeiratswahl erst in einer weiteren Sitzung zu beschließen.

 

 

 

 

 

  


Abstimmungsergebnis:

einstimmig