Sitzung: 22.09.2021 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 14/004/2021
Beschluss:
- Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses haben den Jahresabschluss der Stadt Haan zum 31.12.2020 in der Fassung vom 02.07.2021 und den Lagebericht gem. § 102 Abs. 3-5 GO NRW geprüft.
In die Prüfung wurde der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 02.07.2021 einbezogen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt in der anliegenden Erklärung, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhoben werden und er den von der Bürgermeisterin aufgestellten Jahresabschluss in der Fassung vom 02.07.2021 und den Lagebericht billigt.
- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat gemäß §§ 96, 102 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020.
- Der Ausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 96 GO NRW die Entlastung der Bürgermeisterin.
Protokoll:
Frau Frindt-Poldauf (RPA) teilt mit, dass ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss der Stadt Haan zum 31.12.2020
erteilt werden konnte.
Stv. Ruppert erkundigt sich danach, ob die
Feststellungen in Summe zu keiner Einschränkung des Testats führen würden.
Frau Frindt-Poldauf (RPA) bestätigt, dass die Feststellungen des
Rechnungsprüfungsamtes nicht so wesentlich seien, als dass das Testat
eingeschränkt werden müsse.
Stv. Lukat erkundigt sich nach der im Jahresabschluss bilanzierten Streuguthalle,
die ihres Wissens nach bereits vollständig abgerissen sei.
Die Verwaltung sichert eine Klärung im Nachgang der Sitzung zu.
Stv. Lukat erkundigt sich nach dem Zusammenhang zwischen der Bilanzposition
„Sonderposten für den Gebührenausgleich“ und den im Jahresabschluss aufgeführten
Unterdeckungen im Bereich der Gebührenhaushalte. Überdies wünscht sie eine
Aufstellung der Verwaltung über die Unter- bzw. Überdeckungen.
Die Verwaltung erläutert die bilanz- und gebührenrechtlichen
Zusammenhänge.
Stv. Wetterau erkundigt sich nach den gegensätzlichen
Rechtsauffassungen hinsichtlich der korrekten Verbuchung der Brandmeldeanlagen.
Frau Frindt-Poldauf (RPA) erörtert die divergierenden
Rechtsauffassungen.
Abstimmungsergebnisse:
zu 1.
einstimmig beschlossen
13 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen / 1 nicht teilgenommen
zu 2.
einstimmig beschlossen
zu 3.
einstimmig beschlossen