Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag gem. Vorlage:

 

Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 468.635,84 € verzichtet.

Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der volle Bilanzgewinn in Höhe von 468.635,84 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 


Protokoll:

 

Stv. Lukat führt aus, dass der Verwaltungsrat der Sparkasse dem Vorschlag der Verwaltung und der Sparkasse einstimmig gefolgt sei. Die WLH-Fraktion werde daher dem Beschlussvorschlag gem. der Vorlage zustimmen.

 

Stv. Rehm stellt für die GAL-Fraktion folgenden Antrag:

 

Beschlussvorschlag gem. Antrag der GAL-Fraktion:

 

„Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 234.317,92 € verzichtet. Der übrige ausschüttungsfähige Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan in Hohe von 234.317,92 € wird an die Stadt Haan ausgeschüttet.

Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der halbe Bilanzgewinn in Höhe von 234.317,92 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich abgelehnt

4 Ja  /  13 Nein  /  1 Enthaltung


Abstimmungsergebnis zu Beschlussvorschlag gem. Vorlage:

 

mehrheitlich angenommen

13 Ja  /  4 Nein  /  1 Enthaltung