Sitzung: 26.10.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/024/2021
Beschlussvorschlag gem. Vorlage:
Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 468.635,84 € verzichtet.
Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der volle Bilanzgewinn in Höhe von 468.635,84 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Protokoll:
Stv. Lukat führt aus, dass der Verwaltungsrat der Sparkasse dem Vorschlag der Verwaltung und der Sparkasse einstimmig gefolgt sei. Die WLH-Fraktion werde daher dem Beschlussvorschlag gem. der Vorlage zustimmen.
Stv. Rehm stellt für die GAL-Fraktion folgenden Antrag:
Beschlussvorschlag gem. Antrag
der GAL-Fraktion:
„Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 234.317,92 € verzichtet. Der übrige ausschüttungsfähige Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan in Hohe von 234.317,92 € wird an die Stadt Haan ausgeschüttet.
Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der halbe Bilanzgewinn in Höhe von 234.317,92 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.“
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
4 Ja / 13 Nein / 1 Enthaltung
Abstimmungsergebnis zu Beschlussvorschlag gem.
Vorlage:
mehrheitlich angenommen
13 Ja / 4 Nein / 1 Enthaltung