Beschluss:
Der JHA und der HFA empfehlen dem Rat, der aktualisierten Satzung über
die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zuzustimmen.
Zusätzlich wird die Satzung wird im § 4 Ziff. (2) 5. hinsichtlich
der Altersgrenze von 60 auf „…ab dem Zeitpunkt der Erreichung ihres jeweiligen
gesetzlichen Renteneintrittsalters…“ geändert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen