Beschluss:

Der JHA und der HFA empfehlen dem Rat, der aktualisierten Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zuzustimmen.

 

Zusätzlich wird die Satzung wird im § 4 Ziff. (2) 5. hinsichtlich der Altersgrenze von 60 auf „…ab dem Zeitpunkt der Erreichung ihres jeweiligen gesetzlichen Renteneintrittsalters…“ geändert.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen