Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 468.635,84 € verzichtet.

Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der volle Bilanzgewinn in Höhe von 468.635,84 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich beschlossen

24 Ja  /  6 Nein  /  1 Enthaltung