Sitzung: 02.11.2021 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/024/2021
Beschluss:
Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 468.635,84 € verzichtet.
Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der volle Bilanzgewinn in Höhe von 468.635,84 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
24 Ja / 6 Nein / 1 Enthaltung