Protokoll:

 

Der Vorsitzende Stv. Kaimer verweist auf eine Anfrage der SPD-Fraktion vom 15.11.2021. Diese solle zu Protokoll beantwortet werden.

 

Antwort der Verwaltung:

 

War den Verantwortlichen klar, dass das Überlaufen der RÜB eine Flutwelle verursachen könnte?

 

Seitens des Deutsche Wetterdienstes wurde die Bevölkerung über die Medien sowie weitere verschiedene Informationskanäle wie bspw. die WarnApps vor Starkregen und den ggfs. auftretenden Auswirkungen gewarnt. Dass dieses Starkregenereignis zu einer derart plötzlichen Überschwemmung im Bereich Gruiten Dorf führen würde, wurde von den Beteiligten nicht vorhergesehen.

 

Wurde die Feuerwehr im Vorfeld über eine sich anbahnende Überflutung informiert und wenn ja, wann?

 

Die Feuerwehr Haan verfügte über die allgemeinen Informationen des Deutschen Wetterdienstes.

 

Warum wurden die dreizehn Stunden zwischen den starken Regenfällen nicht genutzt, die Bewohnerinnen und Bewohner des Dorfes Gruiten vor den sich abzeichnenden Überschwemmungen zu warnen, zumal es sich um deklarierte Überschwemmungsgebiete handelt?

 

Den Mitarbeitenden der Feuerwehr Haan war nicht bekannt, dass eine derartige Hochwassersituation in Gruiten bevorstand.

 

Die Herausgabe amtlicher Warnungen über Wettererscheinungen, die zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen können oder die in Bezug zu drohenden Wetter- und Witterungsereignissen mit hohem Schadenspotenzial stehen, ist Aufgabe des Deutschen Wetterdienstes. Dessen amtliche Warnungen werden auch in verschiedenen WarnApps (bspw.  Nina, KatWarn oder WarnWetter) veröffentlicht. WarnWetter ist dabei die App des Deutsche Wetterdienst mit dem dieser im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages die breite Öffentlichkeit und die Einsatzkräfte aus dem Katastrophen-, Bevölkerungsschutz und Umweltschutz mit wichtigen Hinweisen zur aktuellen Warn- und Wettersituation versorgt.

 

Andere Informationen, als diese, die auch der Öffentlichkeit zugänglich waren, hatte die Feuerwehr Haan nicht. Vor diesem Hintergrund war es ihr auch nicht möglich, 10 – 12 Stunden vor Eintritt des Schadensereignisses eine entsprechende Warnung bezogen auf Gruiten abzusetzen.

 

Derzeit steht jedoch die Kreisleitstelle Mettmann mit dem BRW zu Maßnahmen in einer Hochwasserlage in Kontakt. Auf Nachfrage der Gartenstadt Haan teilte der Kreis mit, dass mit dem Bergisch-Rheinischen Wasserverband erste Gespräche stattgefunden hätten, in denen unter andere die Kommunikation zwischen BRW und Leitstelle thematisiert und Erreichbarkeiten mitgeteilt, insbesondere aber das weitere Vorgehen abgestimmt worden sei. Als Ziel sei die Erstellung eines Alarm- und Gefahrenabwehrplans gemäß § 29 BHKG vereinbart worden. Die Haaner Feuerwehr hat ausdrücklich darum gebeten, sie über den aktuellen Sachstand und die entwickelten Konzepte fortlaufend zu informieren.

 

Wie sah die Priorisierung der Feuerwehreinsätze nach der Überflutung in Gruiten aus und wer hat diese aufgestellt?

 

Die Feuerwehreinsätze wurden von der bei der Feuerwehr Haan gebildeten Technischen Einsatzleitung auf der Feuerwache koordiniert. Die Priorisierung erfolgte nach der Dringlichkeit der eingehenden Hilfeersuchen. Meldungen, aus denen hervorging, dass Menschen gefährdet sein könnten wurden mit höchster Priorität bearbeitet.  An den einzelnen Einsatzstellen waren die jeweiligen Einheitsführer verantwortlich.

 

 

StVR Skroblies verweist auf eine Anfrage der CDU-Fraktion vom 09.11.2021 bezüglich der Prüfung von Impfzertifikaten in Restaurants und Kneipen. Er teilt mit, dass diese zusätzlichen Aufgaben eine belastende Situation für die Mitarbeiter_innen des Ordnungsamtes darstellen. Daher werde das Ordnungsamt versuchen sich diesbezüglich Verstärkung von der Polizei zu holen. Auch werden nochmals alle Hanner Wirte auf die geltenden Regelungen hingewiesen und auch darauf, dass entsprechend kontrolliert werde.

 

 

Stv. Braun-Kohl verweist auf eine Anfrage der CDU-Fraktion vom 09.11.2021 bezüglich Sticker, Werbeaufkleber und Beschmierungen auf Verkehrsschildern in Haan. Hier möchte sie noch wissen, ob bei den entsprechenden Aufklebern z.B. von Fitnessstudios, kein Täter ermittelt werden könne und wie oft die Schilder gereinigt oder getauscht würden.

 

StVR Skroblies erläutert, dass das Bekleben oder Beschmutzen eines Verkehrsschildes grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Das Problem sei allerdings, dass man die entsprechenden Täter auf frischer Tat ertappen müsse oder einen Zeugen benötige, welcher diesen konkret benennt. Zu dem vorgebrachten Beispiel der Aufkleber von Fitnessstudios, könne man das entsprechende Studio nicht dafür zur Verantwortung ziehen, da diese nicht für die Verwendung ihrer Aufkleber verantwortlich seien.

 

Bgm’in Dr. Warnecke verweist zu der Anfrage noch auf die schriftliche Antwort der Verwaltung (siehe Ratsinformationssystem). Sie ergänzt die Ausführungen von StVR Skroblies und führt aus, dass beklebte Schilder in der Regel nur ausgetauscht werden können, da ein geeignetes Reinigungsmittel sehr scharf wäre und die Beschichtung der Schilder ggf. zerstören könne. Daher sei eine Reinigung von beklebten Schildern eher als unwirtschaftlich zu betrachten. Zur Häufigkeit führt sie aus, dass die Mitarbeiter_innen des Betriebshofes bei entsprechender Sichtung dies melden und falls die Kleber nicht auf leichtem Wege entfernt werden könnten, einen entsprechenden Austausch vornehmen.

 

 

Bgm’in Dr. Warnecke verweist noch auf eine Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.11.2021 bezüglich des „Bußgeldkatalog Umwelt“. Hier teilt sie mit, dass eine entsprechende Vorlage zur nächsten Sitzung im Februar eingebracht werden solle.

 

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor.