Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt eine Verkehrserhebung in den Hochlastzeiten (Verkehrsmenge, Verkehrsträger & in beiden Richtungen) zur Vergleichbarkeit mit bestehenden Verkehrsmessungen durchzuführen. Die mit kürzlich erfolgter Geschwindigkeitsmessung erhobenen Verkehrsdaten an der Kampheider Straße werden den im VEP des Gutachters Runge dokumentierten Daten der Verkehrserhebung gegenübergestellt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt zur nächsten Diskussion Alternativen vorzustellen, wie ab dem Ortseingangsschild in Haan die Kampheider Straße durch Fahrbahnschwellen eingebremst werden kann.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt zu erörtern, welche Möglichkeiten bestehen, um den Verkehr in die Kampheider Straße zu erschweren.

 


Protokoll:

 

Stv. Anette Braun-Kohl: Wir bitten darum, den Bürgerantrag zurückzustellen. Um aber tatsächlich faktenbasiert zu ermitteln, bitten wir darum in den frühen Morgenstunden und an Werktagen in beide Richtungen, sowie einschließlich der Erfassung aller Verkehrsarten eine Verkehrserhebung durchzuführen. Anschließend kann ein Vergleich der Verkehrsmessungen gezogen werden.

 

Stv. Meike Lukat: Eine Verkehrsmessung liegt doch vor, mit dem Ergebnis einer sehr hohen Belastung. Unschlüssig ist die Argumentation der Rechts- vor Linksregelung: Ist diese Argumentation rechtlich haltbar? Müsste nicht berücksichtigt werden, wer überhaupt berechtigt ist in die Kampheider Straße zu fahren? Denn daraus ergibt sich erst der vornehmliche Verkehrsfluss. Zu Punkt 7: Wenngleich sich Solingen einer Beschilderung „Anlieger frei“ verweigern sollte, warum kann keine Beschilderung an der Ortseingangsgrenze errichtet werden?

 

Anja Klöckener: Die Straßenverkehrsbehörde ist nicht davon überzeugt, dass eine stationäre Anlage den gewünschten Effekt erreichen wird. Die Stadt Solingen hat kein Interesse die Fahrten von Solinger Bürger_innen und Haaner Bürger_innen zu unterbinden. Unzumutbar wäre das Aufstellen des Verkehrszeichens „Einfahrt verboten – Anlieger frei“ am Ortseingang, da an entsprechender Stelle keine Wendemöglichkeit besteht. Der Verkehrsteilnehmende entscheidet sich letztlich bewusst für die Verkehrsverbindung. Die Verwaltung hat bisweilen hier ihre Möglichkeiten ausgeschöpft.

 

Stv. Andreas Rehm: Frage 1: Der GAL wurde berichtet, dass die bis zur neulichen Baumaßnahme eine Verengung am Einmündungspunkt Kampstraße/Kampheiderstraße vorgelegen hat: Warum ist die verschwunden?

Frage 2: Es wird berichtet, dass über den Gehweg ausgewichen werden muss, um die Fahrbahnschwellen zu meiden.

 

Guido Mering: Der Kreuzungsausbau war nicht Wunsch der Verwaltung, sondern erfolgte nach Beschluss im Fachausschuss. Wir sollten Sorge tragen, dass der Verkehr eingebremst wird. Verengungen führen häufig zu überhöhten Geschwindigkeiten, um sich im Begegnungsverkehr nicht zu stören und sind außerdem verkehrsmengenabhängig. Die vorliegenden Schwellen bremsen unabhängig des Verkehrsvolumens ein. Zudem sei darauf hingewiesen, dass im Zuge der Erweiterung des Gehweges bis Irdelen/Schmachtenberg das Auffahren auf den Gehweg nicht mehr erfolgt. Das Überfahren des Gehweges erfordert ein Anfahren eines Bordes, welches höher ist als die Fahrbahnschwelle. Die Verkehrsmessung hat ein V85 von 28 km /h ergeben.

 

Stv. Meike Lukat: Nach wie vor ist der Vorwegweiser an der Landstraße nicht gewünscht, da er wohl nichts bringt. Es wird darum gebeten, dass zur nächsten Sitzungsvorlage zur Beschilderung eines Vorwegweisers bezüglich der Wirksamkeit eine Argumentation dargestellt wird.

 

 

Nach Diskussion fasst der Vorsitzende Stv. Vincent Endereß die Beschlussvorschläge zusammen:

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen