Sitzung: 23.11.2021 Ausschuss für Umwelt und Mobilität
Vorlage: 66/035/2021
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt eine Verkehrserhebung in den Hochlastzeiten (Verkehrsmenge, Verkehrsträger & in beiden Richtungen) zur Vergleichbarkeit mit bestehenden Verkehrsmessungen durchzuführen. Die mit kürzlich erfolgter Geschwindigkeitsmessung erhobenen Verkehrsdaten an der Kampheider Straße werden den im VEP des Gutachters Runge dokumentierten Daten der Verkehrserhebung gegenübergestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zur nächsten Diskussion Alternativen vorzustellen, wie ab dem Ortseingangsschild in Haan die Kampheider Straße durch Fahrbahnschwellen eingebremst werden kann.
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu erörtern, welche Möglichkeiten bestehen, um den Verkehr in die Kampheider Straße zu erschweren.
Protokoll:
Stv. Anette Braun-Kohl: Wir
bitten darum, den Bürgerantrag zurückzustellen. Um aber tatsächlich
faktenbasiert zu ermitteln, bitten wir darum in den frühen Morgenstunden und an
Werktagen in beide Richtungen, sowie einschließlich der Erfassung aller
Verkehrsarten eine Verkehrserhebung durchzuführen. Anschließend kann ein
Vergleich der Verkehrsmessungen gezogen werden.
Stv. Meike Lukat: Eine
Verkehrsmessung liegt doch vor, mit dem Ergebnis einer sehr hohen Belastung.
Unschlüssig ist die Argumentation der Rechts- vor Linksregelung: Ist diese
Argumentation rechtlich haltbar? Müsste nicht berücksichtigt werden, wer
überhaupt berechtigt ist in die Kampheider Straße zu fahren? Denn daraus ergibt
sich erst der vornehmliche Verkehrsfluss. Zu Punkt 7: Wenngleich sich Solingen
einer Beschilderung „Anlieger frei“ verweigern sollte, warum kann keine
Beschilderung an der Ortseingangsgrenze errichtet werden?
Anja Klöckener: Die
Straßenverkehrsbehörde ist nicht davon überzeugt, dass eine stationäre Anlage
den gewünschten Effekt erreichen wird. Die Stadt Solingen hat kein Interesse
die Fahrten von Solinger Bürger_innen und Haaner Bürger_innen zu unterbinden.
Unzumutbar wäre das Aufstellen des Verkehrszeichens „Einfahrt verboten –
Anlieger frei“ am Ortseingang, da an entsprechender Stelle keine
Wendemöglichkeit besteht. Der Verkehrsteilnehmende entscheidet sich letztlich
bewusst für die Verkehrsverbindung. Die Verwaltung hat bisweilen hier ihre
Möglichkeiten ausgeschöpft.
Stv. Andreas Rehm: Frage 1:
Der GAL wurde berichtet, dass die bis zur neulichen Baumaßnahme eine Verengung
am Einmündungspunkt Kampstraße/Kampheiderstraße vorgelegen hat: Warum ist die
verschwunden?
Frage 2: Es wird berichtet, dass über den Gehweg ausgewichen werden muss,
um die Fahrbahnschwellen zu meiden.
Guido Mering: Der
Kreuzungsausbau war nicht Wunsch der Verwaltung, sondern erfolgte nach
Beschluss im Fachausschuss. Wir sollten Sorge tragen, dass der Verkehr
eingebremst wird. Verengungen führen häufig zu überhöhten Geschwindigkeiten, um
sich im Begegnungsverkehr nicht zu stören und sind außerdem verkehrsmengenabhängig.
Die vorliegenden Schwellen bremsen unabhängig des Verkehrsvolumens ein. Zudem
sei darauf hingewiesen, dass im Zuge der Erweiterung des Gehweges bis
Irdelen/Schmachtenberg das Auffahren auf den Gehweg nicht mehr erfolgt. Das
Überfahren des Gehweges erfordert ein Anfahren eines Bordes, welches höher ist
als die Fahrbahnschwelle. Die Verkehrsmessung hat ein V85 von 28 km /h
ergeben.
Stv. Meike Lukat: Nach wie
vor ist der Vorwegweiser an der Landstraße nicht gewünscht, da er wohl nichts
bringt. Es wird darum gebeten, dass zur nächsten Sitzungsvorlage zur
Beschilderung eines Vorwegweisers bezüglich der Wirksamkeit eine Argumentation
dargestellt wird.
Nach Diskussion fasst der Vorsitzende Stv. Vincent Endereß die
Beschlussvorschläge zusammen:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen