Sitzung: 30.11.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Vorlage: 61/038/2021
Erweiterter Beschlussvorschlag:
Der § 5 Abs. 5 wird gestrichen.
Ergänzender Beschlussvorschlag der
WLH-Fraktion:
Die Anzahl der in Anlage 1 der Satzung unter Nr. 1.2 vorgesehenen Richtzahl von 1,2 Stellplätzen je 100qm angefangene BGF für Mehrfamilienhäuser wird gegen die Vorgabe 1,5 Stellplätze je Wohneinheit ausgetauscht.
Beschlussvorschlag gem. Vorlage:
Die
Stellplatzsatzung der Stadt Haan in der Fassung vom 01.11.2021 wird
beschlossen.
Protokoll:
Technische Beigeordnete Frau Schacht erläutert anhand der zu TOP 5.1 vorgelegten Tischvorlage nochmals den Unterschied zwischen dem statischen und dem dynamischen Ansatz für die Berechnung des Stellplatzschlüssels für Mehrfamilienhäuser.
Stv. Meike Lukat führt an, dass das vorgelegte Beispiel mit den 550 qm BGF gerade zeige, dass der Schlüssel von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit besser anzusetzen wäre.
StBR Martin Stolz erwidert, dass es sich hierbei um ein Extrembeispiel handele, um die Wirkung des dynamischen Ansatzes zu verdeutlichen und dadurch eher überüberdurchschnittlich hohe Werte erreicht würden.
Stv. Annette Leonhardt ergänzt, dass durch den dynamischen Ansatz ja gerade berücksichtigt würde, dass bei größeren Wohnungen mehr Stellplätze gebraucht würden als bei kleinen Wohneinheiten, da der Anteil an PKW bei kleineren Wohnungen geringer ausfalle. Zudem schlägt sie vor, von der Regelung unter § 5 (5), dass mit der Verwendung des Ablösebetrages ein Vorteil für die Erreichbarkeit des betroffenen Bauvorhabens bewirkt werden müsse, Abstand zu nehmen.
AM Reinhard Zipper hält die Stellplatzsatzung für überdimensioniert und für ein bürokratisches „Monster“.
AM Ernst Adam fragt nach, ob Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in privaten oder öffentlichen Tiefgaragen zulässig sind.
Beantwortung zum Protokoll:
Gemäß § 2
Abs. 8 S. 2 BauO NRW sind Garagen Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von
Kraftfahrzeugen und/oder Fahrrädern. Somit dürfen Fahrräder aus
bauordnungsrechtlicher Sicht in Tiefgaragen abgestellt werden.
Stv. Andreas Rehm führt aus, dass die GAL die dynamische Anpassung etwas charmanter findet.
Stv. Meike Lukat schlägt vor, über die gestellten Änderungsanträge getrennt abzustimmen.
Daraufhin lässt Stv. Jörg Dürr über die beiden Änderungsanträge getrennt abstimmen.
Abstimmungsergebnisse:
zum erweiterten Beschlussvorschlag:
einstimmig angenommen
16 Ja / 0 Nein / 1 Enthaltung
zum ergänzenden Beschlussvorschlag der WLH-Fraktion:
mehrheitlich abgelehnt
4 Ja / 13 Nein / 0 Enthaltungen
zum Beschlussvorschlag gem. Vorlage:
mehrheitlich angenommen
16 Ja / 1 Nein / 0 Enthaltungen