Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

Der UMA beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Bergisch-Rheinischen Wasserverband ein Hochwasserschutzkonzept für das Haaner Stadtgebiet zu erarbeiten. Hier soll zuerst das 100 jährliche Regenereignis zugrunde gelegt werden und mit den Grundstücken in Gruiten begonnen werden.

 


Protokoll:

 

Hinweis:

Es bestand Einigkeit, dass die TOP 2, 2.1 und 2.2 zusammengefasst und gemeinsam beraten werden.

 

Guido Mering: Der Bergisch-Rheinische Wasserverband (BRW) zeigt Bereitschaft zur Konzeption zum Hochwasserschutz bis zu einem 100-jährigen Regenereignis und sichert eine Kostenbeteiligung zu. Bestrebungen eines Konzepts über das 100-jährige Regenereignis hinausschießende Regenereignis werden vom BRW nicht mitgetragen und müssten aus eigenen finanziellen Mitteln gestemmt werden.

 

Stv. Meike Lukat: Aus Sicht der WLH-Fraktion muss hinsichtlich des Hochwasserschutzkonzepts das gesamte Stadtgebiet betrachtet werden, denn auch das Ittertal ist im Zuge des Starkregenereignisses auch besonders betroffen gewesen. Bezüglich der Nutzung von Daten zum 100-jährigen Regenereignis ist festzustellen, dass hierbei alte Planzahlen zugrunde gelegt werden, die längst überholt sind. Man erwarte neue Planzahlen auf Ministerialebene.

Zuletzt steht die Frage im Raum, warum die Konzeption zum Hochwasserschutz nicht automatisch erfolgt. Die WLH-Fraktion bittet um eine Erläuterung.

 

Guido Mering: Die Planzahlen sind tatsächlich veraltet und waren im Grunde vor dem Klimawandel relevant. Das Ministerium muss sich mit den neuen Erkenntnissen und Zahlen beschäftigen, da die alten Kennzahlen so nicht mehr haltbar sind. Die Niederschlagsereignisse haben sich verstärkt. Das Ansinnen zum Aufstellen eines Hochwasserschutzkonzepts im Bereich Gruiten ist damit begründet, dass die Verwaltung in der letzten UMA-Sitzung mit der Erörterung zu Handlungsmöglichkeiten der Stadt im Bereich der kleinen Düssel beauftragt worden ist. Selbstverständlich waren die Gruitener nicht die Einzigen, die von dem Hochwasser betroffen waren. Der Antrag wurde so verstanden, dass wir an das Vordringliche herangehen.

Bezüglich der Auswirkungen des Neubaugebiets Bolthausen auf das Haaner Stadtgebiet kann Folgendes mitgeteilt werden:

Aus dem Bebauungsplan BP-57 der Stadt Wuppertal ist ersichtlich, dass:

-      die Erschließungsfläche insgesamt 41 000 qm umfasst

-      der BRW ein Niederschlagswasserkonzept auf Basis der BWK-M3 konzipierte

       Hinweis:

       Arbeitsblatt und Merkblattreihe DWA-A/M 102 zur Anwendung bei entwässerungstechnischen Neuerschließung von Siedlungsflächen.

-      der BRW eine entsprechende Vorgabe zur maximalen Einleitung in die kleine Düssel i.H.v. 7 Litern/Sekunde für über vier Hektar vorgibt.

 

Die Einleitbeschränkung fällt deutlich geringer aus, als das, was in Haaner Regenrückhaltebecken zugrunde gelegt wird. Auf dem Stadtgebiet Haan wird deutlich mehr eingeleitet. Darüber hinaus erfolgt die Berechnung auf Grundlage eines 100-jährigen Regenereignisses, womit Wuppertal mehr als die gesetzliche Maßgabe fordert, in die Berechnungsgrundlage integriert hat.

 

Barbara Leibelt: Aktuell ist zu erkennen, dass sich bisherige 100-jährige Regenereignisse alle 10 bis 50 Jahre wiederholen. Es macht keinen Sinn mit der aktuellen Bemessungsgrundlage zu rechnen. Es ist absehbar, dass das Land die Plandaten anpassen wird. Aus dem Ahrtal ist bekannt, dass es einen Hochwasserplan gegeben hat. Jedoch berücksichtigen Hochwasservorhersagen lediglich das Einzugsgebiet des Gewässers. Aus ihrer Sicht muss eine Gesamtbetrachtung erfolgen. Wie arbeitet hier der BRW?

 

Guido Mering: Es ist Aufgabe des Landes die Überschwemmungsgebiete festzustellen. So ist die Stadtverwaltung dann auf ihre Überschwemmungsrisikogebiete gekommen. Hochwasserschutz ist zunächst Aufgabe der Kommune. Es besteht ein Vorstandsbeschluss des BRW, sich an den Kosten einer Hochwasserschutzkonzeption bis zu einem 100-jährigen Regenereignis zu beteiligen, obwohl dies nicht seine originäre Aufgabe ist.

 

Barbara Leibelt: Welchen Wert hat es, ein Gutachten zu erarbeiten, das mit veralteten Kennzahlen arbeitet?

 

Guido Mering: Es macht Sinn, Potentiale zu analysieren. Vornehmliches Ziel sollte sein, herauszufinden, wo unter Anderem hochwasserschutzwirksam umgebaut werden muss, zusätzlicher Rückhalteraum gehalten werden kann oder ob Gewässer umgelegt werden müssen.

 

Stv. Andreas Rehm: Wenn der BRW nicht für den Hochwasserschutz zuständig ist, wer ist es dann?

 

Guido Mering: Der Hochwasserschutz ist eine kommunale Aufgabe. Im Falle eines Hochwassereintritts ist die Verwaltung jedoch nicht haftbar. Jeder Grundstückseigentümer ist für seine Fläche verantwortlich. Hochwasserschutz muss aber dennoch im Interesse der Kommune sein, im Sinne eines Angebots von Beratung zum Schutz gegen Hochwasser. Letztlich werden die Hochwasserrückhaltebecken vom BRW errichtet, weil er im Bereich des Gewässers zuständig ist. Städtische Regenrückhaltebecken sind zum Stressabbau des Gewässers durch die Einleitung über die städtische Kanalisation zu verstehen und sorgen für eine dosierte Einleitung in ein Gewässer.

 

Frau Lukat macht sodann folgenden Beschlussvorschlag, dem sich der Ausschuss anschließt:

„Der UMA beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Bergisch-Rheinischen Wasserverband ein Hochwasserschutzkonzept für das Haaner Stadtgebiet zu erarbeiten. Hier soll zuerst das 100 jährliche Regenereignis zugrunde gelegt werden und mit den Grundstücken in Gruiten begonnen werden.“

 

 

Stv. Jörg Dürr schlägt vor, den bestehenden Beschlussvorschlag um den Zusatz „Haan und Gruiten“ und nicht nur Gruiten zu ergänzen.

 

Stv. Meike Lukat bedankt sich für die Ausführung der Verwaltung und sieht mit der Beantwortung der Fragen den TOP 2.2 „Auswirkungen Neubaugebiet Bolthausen auf das Haaner Stadtgebet“ als erledigt an. Der Antrag wird im Zuge dessen zurückgezogen.

 

 

Zu dem vorgenannten Antrag (TOP 2.2) gibt die Verwaltung ergänzend noch nachfolgende Stellungnahme ab:

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Dimensionierung eines Regenrückhaltebeckens (RRB) richtet sich im Wesentlichen nach der Aufnahmekapazität des Gewässers, in welches das kanalisierte Wasser eingeleitet werden soll. Schäden im und am Gewässer sollen somit weitestgehend vermieden werden. Es liegt auf der Hand, dass große Fließgewässer deutlich höhere Einleitungsmengen aufnehmen können als kleinere Bachläufe. Für die Kleine Düssel ergab sich so in Anlehnung an die geltenden Regeln der Technik eine zulässige Einleitungsmenge aus dem RRB „Bolthausen“ von 7 l/s.

Im Vorfeld der Planungen zum RRB „Bolthausen“ wurde darüber hinaus auch Wert auf den Hochwasserschutz der unterhalb entlang der kleinen Düssel liegenden Flächen gelegt. Der Hochwasserschutz wurde auf ein 100-jähriges Regenereignis ausgelegt. Die zulässige Drosselwassermenge die bei außergewöhnlichen Regenereignissen bis zu einer Wiederkehrhäufigkeit von 100 Jahren in die Kleine Düssel eingeleitet werden darf, beträgt lediglich 15 l/s. Erst ab noch seltener auftretenden Regenereignissen läuft das Becke ungedrosselt über. Eine solch weitreichende Anforderung findet sich bei den RRB im Haaner Stadtgebiet nur noch für das RRB „Hasenhaus“.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen