Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

1./ Der Rat beruft folgende Personen als stimmberechtigte Mitglieder in den Gestaltungsbeirat der Stadt Haan, für den Zeitraum bis März 2025.

·       Prof.i.V. Dipl.-Ing. Andrea Salgert, Architektin, Düsseldorf

·       Dipl.-Ing. Matthias Funk Landschaftsarchitekt, Düsseldorf

·       Dipl.-Ing. Eckehard Wienstroer, Architekt und Stadtplaner, Neuss

Sowie als ebenfalls stimmberechtigte Stellvertreter:

·       Dipl.-Ing. Stefan Krapp, Bauass., Stadtplaner, Aachen

·       Dipl.-Ing. Dr.-Ing. Stefan Strauß, Architekt, Bauhistoriker, Krefeld

2./ Die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates wird entsprechend der beigefügten Anlage geändert.


Protokoll:

 

Stv. Jens Lemke berichtet von der guten Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Gestaltungsbeirates und deren Fachkompetenz. Die CDU-Fraktion stimme daher der Sitzungsvorlage zu.

 

Stv. Andreas Rehm fragt nach, ob es nicht doch sinnvoll wäre, wenn eine gewisse Rotation der Beiratsmitglieder erfolge. Zudem fragt er nach, warum eine Beratung nur dreimal möglich sein solle und ob die teilnehmenden Mitglieder der Fraktionen auch rotieren könnten, damit mehr Leute einen Einblick in die Arbeit des Gestaltungsbeirates erhalten könnten.

 

StBR Martin Stolz erläutert, dass ein Wechsel der stimmberechtigten Beiratsmitglieder durch die erforderliche Wiederwahl nach 3 Jahren durch den Ausschuss weiterhin beschlossen werden kann. Um unendliche Diskussionen zu vermeiden, ist eine Begrenzung der Einbringung eines Bauvorhabens in den Gestaltungsbeirat sinnvoll und zweckdienlich. Die beratenden Beiratsmitglieder aus den Fraktionen sollten regelmäßig teilnehmen, da hierdurch der Ablauf des Gremiums bekannt ist, eine größere Konstanz erreicht wird und Erfahrungen gesammelt und in die Gremiumsarbeit eingebracht werden können.

 

Stv. Meike Lukat hält es auch für transparenter, wenn nur ein Mitglied und ein Stellvertreter benannt wird.

 

Stv. Walter Drennhaus teilt für die SPD-Fraktion mit, dass diese die vorgesehenen Änderungen unterstützen werde.

 

 

Hinweis der Verwaltung:

Im Rahmen der Sachverhaltserörterung wurde der Wunsch geäußert, dass ein politischer Vertreter je Fraktion plus Stellvertreter in die Geschäftsordnung aufgenommen werden solle. Dies ist aber nicht erforderlich, da bereits unter Nr. 3, zweiter Spiegelstrich im Entwurf der neuen Geschäftsordnung die Wahl eines Stellvertreters vorgesehen ist.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

 

 

Es wird vereinbart, dass jede Fraktion bis zur Ratssitzung ein Beiratsmitglied und einen Stellvertreter benennt.