Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.  Die Dringlichkeitsentscheidung vom 07.01.2010 über die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen - innerhalb des von der östlichen Stadtgebietsgrenze und den Straßen Vohwinkeler Straße - Iserkull - Obgruiten - Stropmütze - Gruitener Straße - Elberfelder Straße - Alleestraße - Kampstraße - Am Ideck - Walder Straße umrissenen Gebietes - am Sonntag, dem 07.02.2010, zwischen 13.00 und 18.00 Uhr (sh. Anlagen 2 und 3) wird genehmigt. (Zuständigkeit HFA / Rat)

 

2. Die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr  2010 wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.


Protokoll:

Stv. Drennhaus unterstützt den Beschluss in der Sache. Statt einer Gebietsbeschreibung und Abgrenzung des betreffenden Gebietes durch Straßen, wäre ihm eine Auflistung der begünstigten Geschäfte lieber.

 

Bürgermeister vom Bovert erklärt, dass auf Nachfrage der Firma Ostermann ein zweites Stadtgebiet mit eigenen verkaufsoffenen Sonntagen festgelegt worden sei.

 

Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG-NRW)

§6 (4) Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde wird ermächtigt [...] Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken.[...]

 

Stv. Pohler bemängelt, dass die Auflistung der Anlage 1 keine Information über das Zustandekommen der Terminvorschläge enthalte. Er erwarte demnächst zumindest eine nachrichtliche Mitteilung. Sollte die Genehmigung der Dringlichkeit der eigentliche Grund für die anberaumte WLA-Sitzung gewesen sein, habe er Zweifel an deren Notwendigkeit.

 

Terminvorschläge „Wir für Haan“ - s. Anlage