Sitzung: 23.11.2021 Ausschuss für Umwelt und Mobilität
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: 32-2/013/2021
Beschlussvorschlag:
1.
Die Voraussetzungen liegen vor, dass mindestens 7 % der
Haaner Bürgerinnen und Bürger das Bürgerbegehren gegen die Markierung eines
Fahrradschutzstreifens an der südlichen Seite der Bahnhofstraße von
Wilhelmstraße bis Kölner Straße unterzeichnet haben.
2. Es wird ein Bürgerentscheid mit der Fragestellung: „Soll die Markierung eines Fahrradschutzstreifens an der südlichen Seite der Bahnhofstraße von Willhelmstraße bis Kölner Straße aus dem Handlungskonzept zu Maßnahmen an der B 228 genommen werden?“ durchgeführt. Der Bürgerentscheid findet am 13.03.2022 statt.
Protokoll:
Stv.
Meike Lukat: Der Rat und der Ausschuss beschäftigen sich immer wieder mit den
verkehrs- und klimarelevanten Themen. Viele Projekte scheitern an der Frage des
Parkraumes vor der eigenen Haustür. Zur Fragestellung zum Bürgerentscheid sei
jedoch nachzufragen: Der Antrag bezieht sich nur auf das Entfernen der o.g.
Maßnahme aus dem Handlungskonzept zu Maßnahmen an der B228. Tatsächlich hat der
Rat der Stadt im Rahmen des Bürgerantrages von Fridays For Future zum UMA vom
02.03.2021 unter dem TOP 2.1. mit dem nachfolgenden Wortlaut beschlossen:
„Eine
Straße in Haan hat bis 2025 entweder einen 1,5m breiten nicht in die Fahrbahn
integrierten Fahrradstreifen in beide Richtungen oder eine Limitierung des
Tempos auf 30km/h.“
Kann der heute vorliegende Beschlussvorschlag und das Bürgerbegehren das
angestrebte Ziel dann überhaupt erreichen?
Guido Mering: Die Verwaltung
wird dies prüfen und zum nachfolgenden HFA Bericht erstatten.
Stv. Andreas Rehm: Die Aufwendungen
von 35.000 EUR hält die GAL als Kosten für direkte Demokratie für
gerechtfertigt. Zwar wird Tempo 30 bevorzugt, dies kann aber im Nachgang
weiterhin debattiert werden. Die GAL hält es für grundsätzlich falsch, den
Schutzstreifen aus dem Maßnahmenkonzept zu entfernen. Man kenne die Behörden,
mit denen das Tempo 30 auf der B228 ausgefochten werden muss und sehe keinen
Fortschritt.
Stv. Jörg Dürr: Der
Bürgerentscheid wird unterstützt. Mit 1900 Unterschriften, handelt es sich bei
den Beteiligten weiterhin um eine große Minderheit. Der Bürgerentscheid gibt
jenen die Möglichkeit zur Beteiligung, denen mit dem Bürgerantrag noch keine
Stimme gegeben worden ist.
Stv. Meike Lukat: Es wird darum
gebeten zu prüfen, ob für den Bürgerentscheid das Wahlalter ab 16 gilt.
Guido Mering: Dies wird im
Rahmen einer fachlichen Stellungnahme erfolgen.
Aufgrund Beschluss des UMA vom 01.03.2022 wird
die Niederschrift zum UMA vom 23.11.2021 entsprechend der Veröffentlichung in
der RP ergänzt:
„Zu guter Letzt machte auch die
Straßenverkehrsbehörde der Stadt deutlich, dass in der Frage „Fahrradstreifen
oder nicht?“ kein Kompromiss, sondern nur eine klare Entscheidung Sinn mache.
„Selbst wenn wir Tempo 30 auf der Bahnhofstraße durchbekämen, würde das die
Fahrradfahrer nicht vor schweren Unfällen schützen“, merkte Anja Klöckener an.
Das hätten Untersuchungen gezeigt. Ein Fahrradschutzstreifen mache wiederum nur
Sinn, wenn er über die gesamte Länge der Straße eingerichtet und nicht auf
einem Teilstück unterbrochen werde.“
Im Folgenden kommen die Punkte 1.) und 2b.) zur Abstimmung, wobei unter
2b.) der folgende Inhalt zur Abstimmung steht:
„Es wird ein Bürgerentscheid mit der
Fragestellung: „Soll die Markierung eines Fahrradschutzstreifens an der
südlichen Seite der Bahnhofstraße von Willhelmstraße bis Kölner Straße aus dem
Handlungskonzept zu Maßnahmen an der B 228 genommen werden?“ durchgeführt. Der
Bürgerentscheid findet am 13. 03. 2022 statt.“
Abstimmungsergebnisse:
zu 1.
einstimmig angenommen
zu 2.
einstimmig angenommen
11 Ja / 0 Nein / 6 Enthaltungen
- Um 19:10 Uhr wird die Sitzung für 5 Minuten
für die Frischluftversorgung unterbrochen.
Fortsetzung der Sitzung um 19:15 Uhr. -