Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Voraussetzungen liegen vor, dass mindestens 7 % der Haaner Bürgerinnen und Bürger das Bürgerbegehren gegen die Markierung eines Fahrradschutzstreifens an der südlichen Seite der Bahnhofstraße von Wilhelmstraße bis Kölner Straße unterzeichnet haben.

2.    Es wird ein Bürgerentscheid mit der Fragestellung: „Soll die Markierung eines Fahrradschutzstreifens an der südlichen Seite der Bahnhofstraße von Willhelmstraße bis Kölner Straße aus dem Handlungskonzept zu Maßnahmen an der B 228 genommen werden?“ durchgeführt. Der Bürgerentscheid findet am 13.03.2022 statt.


Protokoll:

 

Stv. Meike Lukat: Der Rat und der Ausschuss beschäftigen sich immer wieder mit den verkehrs- und klimarelevanten Themen. Viele Projekte scheitern an der Frage des Parkraumes vor der eigenen Haustür. Zur Fragestellung zum Bürgerentscheid sei jedoch nachzufragen: Der Antrag bezieht sich nur auf das Entfernen der o.g. Maßnahme aus dem Handlungskonzept zu Maßnahmen an der B228. Tatsächlich hat der Rat der Stadt im Rahmen des Bürgerantrages von Fridays For Future zum UMA vom 02.03.2021 unter dem TOP 2.1. mit dem nachfolgenden Wortlaut beschlossen:

Eine Straße in Haan hat bis 2025 entweder einen 1,5m breiten nicht in die Fahrbahn integrierten Fahrradstreifen in beide Richtungen oder eine Limitierung des Tempos auf 30km/h.“

Kann der heute vorliegende Beschlussvorschlag und das Bürgerbegehren das angestrebte Ziel dann überhaupt erreichen?

 

 

Guido Mering: Die Verwaltung wird dies prüfen und zum nachfolgenden HFA Bericht erstatten.

 

Stv. Andreas Rehm: Die Aufwendungen von 35.000 EUR hält die GAL als Kosten für direkte Demokratie für gerechtfertigt. Zwar wird Tempo 30 bevorzugt, dies kann aber im Nachgang weiterhin debattiert werden. Die GAL hält es für grundsätzlich falsch, den Schutzstreifen aus dem Maßnahmenkonzept zu entfernen. Man kenne die Behörden, mit denen das Tempo 30 auf der B228 ausgefochten werden muss und sehe keinen Fortschritt.

 

Stv. Jörg Dürr: Der Bürgerentscheid wird unterstützt. Mit 1900 Unterschriften, handelt es sich bei den Beteiligten weiterhin um eine große Minderheit. Der Bürgerentscheid gibt jenen die Möglichkeit zur Beteiligung, denen mit dem Bürgerantrag noch keine Stimme gegeben worden ist.

 

Stv. Meike Lukat: Es wird darum gebeten zu prüfen, ob für den Bürgerentscheid das Wahlalter ab 16 gilt.

 

Guido Mering: Dies wird im Rahmen einer fachlichen Stellungnahme erfolgen.

 

Aufgrund Beschluss des UMA vom 01.03.2022 wird die Niederschrift zum UMA vom 23.11.2021 entsprechend der Veröffentlichung in der RP ergänzt:

       „Zu guter Letzt machte auch die Straßenverkehrsbehörde der Stadt deutlich, dass in der Frage „Fahrradstreifen oder nicht?“ kein Kompromiss, sondern nur eine klare Entscheidung Sinn mache. „Selbst wenn wir Tempo 30 auf der Bahnhofstraße durchbekämen, würde das die Fahrradfahrer nicht vor schweren Unfällen schützen“, merkte Anja Klöckener an. Das hätten Untersuchungen gezeigt. Ein Fahrradschutzstreifen mache wiederum nur Sinn, wenn er über die gesamte Länge der Straße eingerichtet und nicht auf einem Teilstück unterbrochen werde.“

 

 

Im Folgenden kommen die Punkte 1.) und 2b.) zur Abstimmung, wobei unter 2b.) der folgende Inhalt zur Abstimmung steht:

 

Es wird ein Bürgerentscheid mit der Fragestellung: „Soll die Markierung eines Fahrradschutzstreifens an der südlichen Seite der Bahnhofstraße von Willhelmstraße bis Kölner Straße aus dem Handlungskonzept zu Maßnahmen an der B 228 genommen werden?“ durchgeführt. Der Bürgerentscheid findet am 13. 03. 2022 statt.“

 


Abstimmungsergebnisse:

 

zu 1.

einstimmig angenommen

 

zu 2.

einstimmig angenommen

11 Ja  /  0 Nein  /  6 Enthaltungen

 

 

- Um 19:10 Uhr wird die Sitzung für 5 Minuten für die Frischluftversorgung unterbrochen.

Fortsetzung der Sitzung um 19:15 Uhr. -