Sitzung: 23.11.2021 Ausschuss für Umwelt und Mobilität
Protokoll:
Die
Verwaltung wird beauftragt, folgende Aspekte zu prüfen:
1. Wir
bitten um Prüfung, wo und in welcher Größenordnung zusätzliche
Retentionsflächen im Haaner Stadtgebiet ggf. notwendig und sinnvoll sind. Diese
Prüfung soll sämtliche Fließgewässer im Stadtgebiet umfassen.
2. Wir
bitten um Prüfung, ob und an welchen Stellen eine Sensorik zur Überwachung der
Pegelstände installiert werden kann, auf deren werte die zuständigen Stellen
sowie die Bürgerinnen und Bürger zugreifen können (Automatische
Wasserstandsmessung).
3. Straßen
stellen große abflusswirksame Flächen dar. Der Kreis Mettmann plant an der K20
(Osterholzer Straße) im Jahre 2022 die Entwässerungsleitungen neuzubauen und
eine Rückhaltungsanlage zu errichten (siehe Vorlage des Bauausschusses des
Kreises Mettmann vom 11.11.2021, Top Ö 7, Vorlage 23/032/2021). Die
CDU-Fraktion hält dies für sinnvoll wie dringend erforderlich. Grund hierfür
ist die Tatsache, dass bei Starkregen große Wassermengen in Richtung Gruiten
Dorf laufen. Wir bitten daher, auch die übrigen klassifizierten Straßen auf
ihre wirksame Entwässerung (Niederschlags Wasser) hin zu überprüfen und mit den
jeweiligen Baulastträgern in intensive Gespräche einzutreten.
Folgende
Fragen bitten wir möglichst in der Sitzung des UMA zu beantworten:
1.
Warum wurde
das Wasser aus den Rückhaltebecken im Verlauf der Kleinen Düssel nicht
kontinuierlich abgelassen, als der Pegelstand der Kleinen Düssel dies noch
zuließ?
Guido Mering: Gemeint sind Hochwasserrückhaltebecken, die
die folgende Funktionsweise haben: Letztlich ist ein Rückhaltebecken mit einer
Badewanne vergleichbar, bei der der Ablauf eine nicht veränderbare Größe und
Ablaufmenge hat. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Niederschlagsmenge die
Ableitmenge übersteigt, kommt es zum Anstauen und anschließendem Überlauffall.
2.
Ist es
denkbar, Wasser aus den Rückhaltebecken z.B. in die Grube 7 zu pumpen, wo es
versickern kann, um ein plötzliches Abschlagen des Wassers bei Erreichung des
Maximalpegels des jeweiligen Rückhaltebeckens zu vermeiden? Wer ein Abpumpen
von Wasser aus der Düssel in die Grube 7 vor dem Zusammenfluss von Düssel und
Kleiner Düssel im historischen Dorf Gruiten umsetzbar?
Guido Mering: Das ist denkbar, wenngleich es sich hierbei
um ein teures Vorhaben handelt, beispielsweise indem mit Hochwasserpumpen
gearbeitet wird. Zu berücksichtigen sind außerdem Kosten für eine komplexe
Technik und den laufenden Betrieb. Technisch ist das möglich, aber mit einem
extremen Aufwand.
3.
Wie werden
die Bürgerinnen und Bürger bei zukünftigen Starkregenereignissen informiert und
welche Stelle bei der Verwaltung bzw. dem BRW ist hierfür federführend?
Guido Mering: Es gibt Meldeketten und Apps, wie NINA,
sowie Wetterberichte, die auf Hochwasserrisiken im Zuge von extremen
Starkregenereignissen hinweisen. Das Problem ist jedoch, dass die Bevölkerung
die Warnungen nicht so sehr wahrnimmt.
4.
Kann sich die
Verwaltung die Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Sandsäcken o.ä. vorstellen,
wie es sie früher z.B. in Gruiten Dorf gab? An welchen Stellen könnten diese
vorgehalten werden?
Guido Mering: Die Stadt hat an der Leichtmetallstraße
einen Stützpunkt des THW. Vorstellbar ist, dass dort entsprechendes Material
vorgehalten wird.
5.
Wie kann
zukünftig verhindert werden, dass es zu Rückstau in den Fließgewässern, etwa
durch umgestürzte Bäume kommt, die nach Umweltrecht z.B. in FFH-Gebieten nicht
mehr entfernt werden?
Guido Mering: Das wird sich nicht vermeiden lassen.
6.
Welche
Auswirkungen hatte die Dimensionierung der Brücken und Durchlässe auf die
Überflutung der betroffenen Bereiche? Auf welche Pegelstände sind diese
Bauwerke konzipiert und wäre eine Aufweitung / Vergrößerung sinnvoll und
möglich?
Guido Mering: Die Betroffenheit von Gruiten Dorf im Zuge
des Hochwasserereignisses lässt sich nicht auf die Dimension der Brücken
zurückführen. Die Brückenbauwerke wurden auf HQ-100 berechnet. Bei neuen
Festlegungen haben alte Bauwerke jedoch noch einen Bestandsschutz.
7. Wie kann
der Aspekt Starkregenberatung in das Angebot der Stadtverwaltung Haan
integriert werden?
Guido Mering: Bei der Bauantragsstellung, wird der
Bauvorhabenträger auf Vorgaben der Stadt Haan hingewiesen. Das Beratungsangebot
zum Grundstücksentwässerung ist darüber hinaus im Tagesgeschäft der Verwaltung
integriert. Bürger_innen können sich beim Tiefbauamt informieren.
8.
Muss die
Ausstattung der Feuerwehr an in Zukunft vermehrt auftretende
Starkregenereignisse angepasst werden? Wir verweisen auf unseren
Änderungsantrag aus dem FOA am 16.11.2021.
Guido Mering: Dies liegt nicht in unserer Zuständigkeit
und kann daher nicht von der Verwaltung kommentiert werden.