Protokoll:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Aspekte zu prüfen:

 

1.    Wir bitten um Prüfung, wo und in welcher Größenordnung zusätzliche Retentionsflächen im Haaner Stadtgebiet ggf. notwendig und sinnvoll sind. Diese Prüfung soll sämtliche Fließgewässer im Stadtgebiet umfassen.

 

2.    Wir bitten um Prüfung, ob und an welchen Stellen eine Sensorik zur Überwachung der Pegelstände installiert werden kann, auf deren werte die zuständigen Stellen sowie die Bürgerinnen und Bürger zugreifen können (Automatische Wasserstandsmessung).

 

3.    Straßen stellen große abflusswirksame Flächen dar. Der Kreis Mettmann plant an der K20 (Osterholzer Straße) im Jahre 2022 die Entwässerungsleitungen neuzubauen und eine Rückhaltungsanlage zu errichten (siehe Vorlage des Bauausschusses des Kreises Mettmann vom 11.11.2021, Top Ö 7, Vorlage 23/032/2021). Die CDU-Fraktion hält dies für sinnvoll wie dringend erforderlich. Grund hierfür ist die Tatsache, dass bei Starkregen große Wassermengen in Richtung Gruiten Dorf laufen. Wir bitten daher, auch die übrigen klassifizierten Straßen auf ihre wirksame Entwässerung (Niederschlags Wasser) hin zu überprüfen und mit den jeweiligen Baulastträgern in intensive Gespräche einzutreten.

 

 

Folgende Fragen bitten wir möglichst in der Sitzung des UMA zu beantworten:

 

1.

Warum wurde das Wasser aus den Rückhaltebecken im Verlauf der Kleinen Düssel nicht kontinuierlich abgelassen, als der Pegelstand der Kleinen Düssel dies noch zuließ?

 

Guido Mering: Gemeint sind Hochwasserrückhaltebecken, die die folgende Funktionsweise haben: Letztlich ist ein Rückhaltebecken mit einer Badewanne vergleichbar, bei der der Ablauf eine nicht veränderbare Größe und Ablaufmenge hat. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Niederschlagsmenge die Ableitmenge übersteigt, kommt es zum Anstauen und anschließendem Überlauffall.

 

2.

Ist es denkbar, Wasser aus den Rückhaltebecken z.B. in die Grube 7 zu pumpen, wo es versickern kann, um ein plötzliches Abschlagen des Wassers bei Erreichung des Maximalpegels des jeweiligen Rückhaltebeckens zu vermeiden? Wer ein Abpumpen von Wasser aus der Düssel in die Grube 7 vor dem Zusammenfluss von Düssel und Kleiner Düssel im historischen Dorf Gruiten umsetzbar?

 

Guido Mering: Das ist denkbar, wenngleich es sich hierbei um ein teures Vorhaben handelt, beispielsweise indem mit Hochwasserpumpen gearbeitet wird. Zu berücksichtigen sind außerdem Kosten für eine komplexe Technik und den laufenden Betrieb. Technisch ist das möglich, aber mit einem extremen Aufwand.

 

3.

Wie werden die Bürgerinnen und Bürger bei zukünftigen Starkregenereignissen informiert und welche Stelle bei der Verwaltung bzw. dem BRW ist hierfür federführend?

 

Guido Mering: Es gibt Meldeketten und Apps, wie NINA, sowie Wetterberichte, die auf Hochwasserrisiken im Zuge von extremen Starkregenereignissen hinweisen. Das Problem ist jedoch, dass die Bevölkerung die Warnungen nicht so sehr wahrnimmt.

 

4.

Kann sich die Verwaltung die Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Sandsäcken o.ä. vorstellen, wie es sie früher z.B. in Gruiten Dorf gab? An welchen Stellen könnten diese vorgehalten werden?

 

Guido Mering: Die Stadt hat an der Leichtmetallstraße einen Stützpunkt des THW. Vorstellbar ist, dass dort entsprechendes Material vorgehalten wird.

 

5.

Wie kann zukünftig verhindert werden, dass es zu Rückstau in den Fließgewässern, etwa durch umgestürzte Bäume kommt, die nach Umweltrecht z.B. in FFH-Gebieten nicht mehr entfernt werden?

 

Guido Mering: Das wird sich nicht vermeiden lassen.

 

6.

Welche Auswirkungen hatte die Dimensionierung der Brücken und Durchlässe auf die Überflutung der betroffenen Bereiche? Auf welche Pegelstände sind diese Bauwerke konzipiert und wäre eine Aufweitung / Vergrößerung sinnvoll und möglich?

 

Guido Mering: Die Betroffenheit von Gruiten Dorf im Zuge des Hochwasserereignisses lässt sich nicht auf die Dimension der Brücken zurückführen. Die Brückenbauwerke wurden auf HQ-100 berechnet. Bei neuen Festlegungen haben alte Bauwerke jedoch noch einen Bestandsschutz.

 

7. Wie kann der Aspekt Starkregenberatung in das Angebot der Stadtverwaltung Haan integriert werden?

 

Guido Mering: Bei der Bauantragsstellung, wird der Bauvorhabenträger auf Vorgaben der Stadt Haan hingewiesen. Das Beratungsangebot zum Grundstücksentwässerung ist darüber hinaus im Tagesgeschäft der Verwaltung integriert. Bürger_innen können sich beim Tiefbauamt informieren.

 

8.

Muss die Ausstattung der Feuerwehr an in Zukunft vermehrt auftretende Starkregenereignisse angepasst werden? Wir verweisen auf unseren Änderungsantrag aus dem FOA am 16.11.2021.

 

Guido Mering: Dies liegt nicht in unserer Zuständigkeit und kann daher nicht von der Verwaltung kommentiert werden.