Beschluss:

 

Es wurde Beratungsbedarf angemeldet. Eine Beschlussempfehlung erfolgt daher nicht.


Protokoll:

 

Bgm’in Dr. Warnecke erläutert die Vorlage.

 

Zusätzliche Stelle für die Aufgaben der Tax-Compliance

 

StOVR’in Abel ergänzt, dass § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) aktuell noch nicht in der Anwendung sei. Seitens der kommunalen Spitzenverbände gäbe es Kritik, dass seitens des Bundesfinanzministeriums nicht genau ausgeführt werde, wie die Kommunen die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen sollen. Fakt sei, dass dort, wo die Kommune wirtschaftlich tätig werde z.B. im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit, häufig steuerrechtliche Fehler gemacht würden, da die Kommunen, anders als in der Vergangenheit, nun wie Unternehmen behandelt werden würden. Der Steuerbereich müsste entsprechend neu aufgestellt werden. Allein mit dem bisherigen Personal sei dies nicht zu bewerkstelligen, da innerhalb kürzester Zeit viel in diesem Bereich umgesetzt werden müsse, die Mitarbeiter_innen der Kämmerei aber bereits jetzt voll ausgelastet seien. Insofern sei die Verwaltung auf externe Beratung angewiesen, sofern die zusätzliche Stelle für Tax-Compliance nicht bewilligt werde, was ebenfalls zu zusätzlichen Kosten führe.

 

Stv. Lukat verweist darauf, dass die angedachte 0,5 Stelle der Tax-Compliance lediglich mit EG8 ausgewiesen werde. Sie frage sich, ob dies bei der Komplexität der Aufgaben so richtig sei.

 

StOVR’in Abel erläutert, dass angedacht sei, den Bereich Tax-Compliance intern mit einem / einer Mitarbeiter_in zu besetzen. Hier würde entsprechend noch eine Stellenbewertung durchgeführt. Die 0,5 EG8 seien der Ersatz für die bisherige Arbeit des / der Mitarbeiter_in.

 

Stv. Stracke zeigt sich aufgrund der neuen Erkenntnisse aus den Stellungnahmen irritiert und bittet hier um eine bessere Erläuterung.

 

Stv. Lukat ergänzt eine Bitte, die Stellenwertigkeit für die Aufgabe der Tax-Compliance bis zum Rat darzustellen.

 

Zusätzliche Stelle für Digitalisierung / Systemadministration

 

Bgm’in Dr. Warnecke führt aus, dass die Stelle leider nicht durch den Anschluss an das Rechenzentrum kompensiert werden könne. Insofern sei die zusätzliche Stelle notwendig.

 

Stv. Lukat erläutert, dass es bereits eine Stelle Systemadministration innerhalb der Kämmerei gäbe. Im letzten Stellenplan seien bereits einige Stellen für den Bereich der Digitalisierung hinzugekommen, daher frage sie sich, weshalb hier erneut eine Stelle notwendig sei.

 

StOVR Titzer erklärt daraufhin, dass die IT-Abteilung den Bereich der IT-Administration abdecke. Zusätzliche gäbe es noch Fachadministratoren für die einzelnen Fachanwendungen innerhalb der Verwaltung sowie die Systemadministration innerhalb der Kämmerei, welche u.a. für die Schnittstellen der Fachanwendungen und des Haushaltsprogramms zuständig sei.

Weiterhin wurde im letzten Jahr die Stabsstelle Digitalisierung ausgebaut, welche vordergründig die allgemeine Digitalisierung der gesamten Stadtverwaltung koordiniere.

 

Stv. Lukat fragt an, ob es möglich sei, für diese Aufgabe auf externe Hilfe zurückzugreifen, da es sich hier um eine temporäre Aufgabe handele.

 

Aufgrund noch zu klärender Fragestellungen wurde allgemein Beratungsbedarf angemeldet.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich