Beschluss: Entscheidung ausgesetzt

Beschluss:

 

Der Sachverhalt wurde aufgrund noch zu klärender Sachverhalte in die Sitzung des Rates am 14.12.2021 verwiesen. Eine Beschlussempfehlung erfolgt daher nicht.


Protokoll:

 

Techn. Bgo. Schacht verweist auf die Beratung aus der Sitzung des WLKSTA am 18.11.2021 und erläutert die dort vorgetragenen Änderungen. Nach Einschätzung der Verwaltung empfehle sie, bei den zu erfüllenden Kriterien eine Einkommensobergrenze von 120.000,- Euro im Jahr beizubehalten. Sollte diese Grenze niedriger angesetzt werden, könnten sich die Bauinteressierten mit zu wenig Einkommen, ggf. den Bau des Hauses nicht mehr leisten.

 

Stv. Niklaus verweist darauf, dass Haan ein hohes Durchschnittseinkommen aufweise. Dies bedeute jedoch nicht, dass die gesamte Haaner Bevölkerung über ein hohes Einkommen verfüge. Er schlage daher vor, dass Durchschnittseinkommen des Landes NRW als Maßstab zu nehmen.

 

Stv. Rehm verweist auf den festgehaltenen Standard eines KFW-55 Hauses. Dies sollte durch die Formulierung „KFW-Effizienzhaus“ ersetzt werden, da der KFW-55-Standard in Kürze wegfalle.

 

Bgm’in Dr. Warnecke führt aus, dass die Verwaltung hierzu eine Ergänzungsvorlage angefertigt habe, diese jedoch aufgrund der Kurzfristigkeit nicht mehr auf die Tagesordnung genommen werden konnte. Sie schlägt daher vor die bisherigen Anmerkungen aufzunehmen und den Sachverhalt in der Sitzung des Rates erneut zu beraten und beschließen.

 

Hierüber herrscht Einvernehmen unter den Ausschussmitgliedern.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich