Beschluss: einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag:

Für den / die Kinderfeuerwehrwart/-in wird eine Entschädigung von 10 % und für deren Stellvertretung von 5 % der jeweils geltenden Aufwandsentschädigung eines Ratsmitglieds nach der EntschVO gewährt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen