Sitzung: 07.12.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Vorlage: 32-2/014/2021
Beschlussvorschlag:
Die jährliche Aufwandsentschädigung für die erste Schiedsperson wird ab
01. 01. 2022 auf 600 € und für deren Stellvertretung auf 300 € erhöht.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen