Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 7, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt einer Ausweisung der Planstelle für die Stellen-Nr. 32/50 nach Besoldungsgruppe A 14 im Stellenplan 2022, vorbehaltlich einer entsprechenden Stellenbewertung durch die KGSt, zu. Die Stelle wird zusätzlich mit einem KU-Vermerk versehen.


Protokoll:

 

Bgm’in Dr. Warnecke verweist auf die Beratungen aus dem Ausschuss für Digitalisierung, Organisation und Personal (DOPA) und schlägt vor den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass dieser vorbehaltlich einer entsprechenden Stellenbewertung durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle (KGSt) getroffen werden solle.

 

Stv. Stracke führt hierzu aus, dass erst eine Bewertung durch die KGSt erfolgen und anschließend erst über eine entsprechende Stellenanhebung beschlossen werde.

 

StOVR Titzer erklärt, dass es dem Rat natürlich freistehe, die Stelle im Stellenplan mit A13 und einem KU-Vermerk auszuweisen. Er weist jedoch darauf hin, dass im Falle einer Bewertung seitens der KGSt nach A14 entweder ein Nachtragsstellenplan erforderlich werde oder die Stelle erst im Stellenplan für das Jahr 2023 entsprechend eingeplant werden könne.

Der Vorteil die Stelle bereits in diesem Stellenplan mit A14 auszuweisen wäre, dass der Stelleninhaber nach entsprechender Bewertung der KGSt sofort befördert werden könne, ohne dass ein Nachtragsstellenplan notwendig sei. Sollte die KGSt zu dem Schluss kommen, die Stelle nur nach A13 zu bewerten, lägen die Voraussetzung zur Beförderung des Stelleninhabers nach A14 nicht vor und die Stelle würde im nächsten Stellenplan auch wieder mit A13 ausgewiesen.


Abstimmungsergebnis:

 

mehrheitlich angenommen

11 Ja  /  7 Nein  /  0 Enthaltungen