Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:
1.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht des Prüfungsamtes über
die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 und den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk zu eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem
anliegenden Bestätigungsvermerk, der in der Sitzung von der Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet wird, zusammen.
2.
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat gemäß §§ 116, 96 und 101 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zum Zeitpunkt der gesetzlichen
Aufstellungsfrist des Gesamtabschlusses gültigen Fassung die Bestätigung des
Gesamtabschlusses zum 31.12.2015.
3.
Der Ausschuss
empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO
NRW in der zum Zeitpunkt der gesetzlichen Aufstellungsfrist des
Gesamtabschlusses gültigen Fassung die Entlastung der Bürgermeisterin.
Protokoll:
Frau Frindt-Poldauf (örtl.
RP) erläutert, dass das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung
kommunaler Gesamtabschlüsse zum 31.12.2021 ausläuft. Es ist möglich, die
Gesamtabschlüsse 2011-2014 in der Entwurfsfassung dem Gesamtabschluss 2015
beizufügen und gemeinsam bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Der Gesamtabschluss
2015 enthält zwei Feststellungen, die jedoch unwesentlich sind. Ferner führt
sie aus, dass die Abschlüsse 2016 -2018 noch offen sind und dass bisher unklar
ist, inwieweit diese noch zu erstellen sind.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen