Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

1.    Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht des Prüfungsamtes über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem anliegenden Bestätigungsvermerk, der in der Sitzung von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet wird, zusammen.

 

2.    Der Ausschuss empfiehlt dem Rat gemäß §§ 116, 96 und 101 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zum Zeitpunkt der gesetzlichen Aufstellungsfrist des Gesamtabschlusses gültigen Fassung die Bestätigung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015.

 

3.    Der Ausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW in der zum Zeitpunkt der gesetzlichen Aufstellungsfrist des Gesamtabschlusses gültigen Fassung die Entlastung der Bürgermeisterin.


Protokoll:

 

Frau Frindt-Poldauf (örtl. RP) erläutert, dass das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse zum 31.12.2021 ausläuft. Es ist möglich, die Gesamtabschlüsse 2011-2014 in der Entwurfsfassung dem Gesamtabschluss 2015 beizufügen und gemeinsam bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Der Gesamtabschluss 2015 enthält zwei Feststellungen, die jedoch unwesentlich sind. Ferner führt sie aus, dass die Abschlüsse 2016 -2018 noch offen sind und dass bisher unklar ist, inwieweit diese noch zu erstellen sind.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen