Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Mettmann über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung des Kreises Mettmann gemäß Anlage 1 abzuschließen.


Protokoll:

 

Frau Frindt-Poldauf (örtl. RP) erläutert die Hintergründe für die Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt Haan mit dem Kreis Mettmann über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung. Mit den rechtlichen Änderungen durch das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz haben sich auch die Aufgaben der Rechnungsprüfung geändert. Gleichzeitig sollen auch die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen aller Kooperationen des Kreises Mettmann harmonisiert werden. Die Konditionen sind unverändert, es wurde lediglich der Zusatz ergänzt, dass die Leistungen der örtlichen Rechnungsprüfung voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2023 steuerpflichtig werden.

Die Änderung des Aufgabenportfolios spiegelt sich auch in der Modernisierung der Rechnungsprüfungsordnung des Kreises wieder, die der Vereinbarung zu Grunde liegt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen