Beschlussvorschlag:
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die öffentlich-rechtliche
Vereinbarung mit dem Kreis Mettmann über die Wahrnehmung der örtlichen
Rechnungsprüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung des Kreises Mettmann gemäß
Anlage 1 abzuschließen.
Protokoll:
Frau Frindt-Poldauf (örtl.
RP) erläutert die Hintergründe für die Neufassung der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt Haan mit dem Kreis Mettmann über
die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung. Mit den rechtlichen Änderungen
durch das 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz haben sich auch die Aufgaben der
Rechnungsprüfung geändert. Gleichzeitig sollen auch die öffentlich-rechtlichen
Vereinbarungen aller Kooperationen des Kreises Mettmann harmonisiert werden.
Die Konditionen sind unverändert, es wurde lediglich der Zusatz ergänzt, dass
die Leistungen der örtlichen Rechnungsprüfung voraussichtlich ab dem
Haushaltsjahr 2023 steuerpflichtig werden.
Die Änderung des Aufgabenportfolios spiegelt sich auch in der
Modernisierung der Rechnungsprüfungsordnung des Kreises wieder, die der
Vereinbarung zu Grunde liegt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen