Beschluss:

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Mettmann über die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung des Kreises Mettmann gemäß Anlage 1 abzuschließen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen