Beschluss:
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die öffentlich-rechtliche
Vereinbarung mit dem Kreis Mettmann über die Wahrnehmung der örtlichen
Rechnungsprüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung des Kreises Mettmann gemäß
Anlage 1 abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen