Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Für den / die Kinderfeuerwehrwart/-in wird eine Entschädigung von 10 % und für deren Stellvertretung von 5 % der jeweils geltenden Aufwandsentschädigung eines Ratsmitglieds nach der EntschVO gewährt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen