Beschluss:
Die jährliche Aufwandsentschädigung für die erste Schiedsperson wird ab
01. 01. 2022 auf 600 € und für deren Stellvertretung auf 300 € erhöht.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Die jährliche Aufwandsentschädigung für die erste Schiedsperson wird ab
01. 01. 2022 auf 600 € und für deren Stellvertretung auf 300 € erhöht.
einstimmig beschlossen