Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 13, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.    Der Rat stimmt einer Ausweisung der Planstelle für die Stellen-Nr. 32/50 nach Besoldungsgruppe A 14 im Stellenplan 2022, vorbehaltlich einer entsprechenden Stellenbewertung durch die KGSt, zu. Die Stelle wird zusätzlich mit einem KU-Vermerk versehen.

 

2.    Nach Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers / der derzeitigen Stelleninhaberin, soll die Stelle nach Besoldungsgruppe A 13 des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (ehemaliger gehobener Dienst) ausgewiesen werden.


Protokoll:

 

Stv. Lukat frage sich, wie sich der Stellenzuschnitt im Laufe der Zeit geändert habe. Damals wurde die Stelle noch mit A 12 im gehobenen Dienst ausgewiesen. Danach sei die Stelle auf A 13 im höheren Dienst angehoben worden. Nun solle die Stelle auf A 14 erneut angehoben werden. Weiterhin bemängelt sie, dass die Stelle in früheren Stellenplänen einen „KU-Vermerk“ aufgewiesen habe. Dieser sei jedoch seit einiger Zeit nicht mehr vorhanden.

 

Stv. Rehm stellt für die GAL-Fraktion den Antrag, dass die Stelle mit einem „KU-Vermerk“ mit dem Hinweis auf Umgliederung nach A 13 im gehobenen Dienst, versehen werde.

 

StOAR Titzer weist darauf hin, dass der Rat klar sagen muss, ob die Stelle im gehobenen oder höheren Dienst verortet werden soll, da dies auch Auswirkungen auf die Stellenbewertung habe. Weiterhin weist er darauf hin, dass der Stelleninhaber im Falle einer Ausweisung der Stelle im Stellenplan 2022 mit A 13, in 2022 nicht mehr befördert werden kann. Sollte bei der Stellenbewertung der KGSt dann ebenfalls eine Stellenwertigkeit von A 14 herauskommen, würden dem Stelleninhaber so Nachteile entstehen.

 

Stv. Lemke spricht sich für eine Ausweisung der Stelle im Stellenplan mit A 14 aus.

 

Stv. Lukat verweist auf ihre vorherigen Ausführungen zum Werdegang der Stelle und führt aus, dass der Rat die Stelle niemals als Stelle des höheren Dienstes vorgesehen habe. Sie schlägt daher vor, die Stelle im Stellenplan 2022 so zu belassen (A 13 höherer Dienst) und diese mit einem „KU-Vermerk“ zu versehen, diese Stelle wieder in eine Stelle des gehobenen Dienstes umzuwandeln.

 

Stv. Stracke weist auf die Aufgaben der Stelle und die über die Jahre gestiegenen Anforderungen und Verantwortungen hin. Sobald die Stelle nicht mehr besetzt sei, müsse diese neu ausgeschrieben werden, daher sollte die Stelle nicht zu niedrig eingestuft werden, da diese möglicherweise nicht mehr für potenzielle Bewerber_innen attraktiv sei. Es gehe daher auch um die zukünftige Perspektive.


Abstimmungsergebnisse:

 

zu 1.

mehrheitlich beschlossen

20 Ja  /  13 Nein  /  0 Enthaltungen

 

zu 2.

einstimmig beschlossen

22 Ja  /  0 Nein  /  11 Enthaltungen