Protokoll:

 

Bgm’in Dr. Warnecke verweist auf eine vorliegende Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.12.2021 bezüglich „Müllscouts“ (siehe Ratsinformationssystem).

 

Techn. Bgo. Schacht erläutert hierzu, dass sich die Verwaltung durchaus ein entsprechendes Konzept vorstellen könne. Es bedürfe hier jedoch entsprechende Hotspots, wo es sich lohne diese einzusetzen. Als Beispiel nennt sie hier das Haaner Bachtal. Weiterhin führt sie aus, dass die Verwaltung im Laufe des nächsten Jahres ein entsprechendes Konzept vorstellen könne, so dass dieses in 2023 auf den Weg gebracht werden könnte.

Sie bejaht die Frage, ob es ausreiche, die Scouts lediglich in den Sommermonaten einzusetzen.

 

 

Stv. Kunkel-Grätz verweist darauf, dass es in der Impfstelle Haan in der ehemaligen Landesfinanzschule auch Impfungen für Kinder ab 5 Jahren möglich seien. Sie möchte daher wissen, ob dieses Angebot auch für mobile Impfstationen geplant sei.

Weiterhin verweist sie auf die Bändchenlösung der Stadt Hilden, mit welcher sich vollständig geimpfte in Einzelhandelsgeschäften der Innenstadt ausweisen können, ohne in jedem Geschäft ihren Impfstatus vorzeigen zu müssen. Hier möchte sie wissen, ob sich die Stadt Haan vorstellen könne, dies auch in Haan zu etablieren.

 

Bgm’in Dr. Warnecke erläutert, dass es seitens des Kreises Mettmann durchaus geplant sei, Kinderimpfungen auch bei mobilen Impfstationen anzubieten.

Bezüglich der sog. „Bändchenlösung“ teilt sie mit, dass die Verwaltung hierüber bereits mit dem Verein „Wir für Haan“ gesprochen habe und man gemeinsam zu dem Ergebnis gekommen sei, dass sich dies für Haan nicht lohne.

 

 

Stv. Lukat verweist auf einen Vorfall vom 05.12.2021, welcher sich in einem Restaurant in Gruiten ereignet habe. Hier seien Mitarbeiter_innen des Ordnungsamtes vor Ort gewesen, um die Einhaltung der 2G-Regelung zu kontrollieren. Daraufhin seien die Mitarbeiter_innen seitens der Restaurantleitung aufgefordert worden, ihren Impfstatus ebenfalls im Sinne der 2G-Regelung vorzuzeigen. Da sich diese geweigert hätten, habe die Restaurantleitung den Zugang verwehrt, so dass das Ordnungsamt die Polizei verständigt habe, um die Kontrolle durchzuführen.

Sie möchte hierzu wissen, ob diese Situation mit den Mitarbeiter_innen des Ordnungsamtes aufgearbeitet werde und diese sensibilisiert werden, ihre entsprechenden Ausweise vorzuzeigen.

 

Bgm’in Dr. Warnecke führt hierzu aus, dass sich die Mitarbeiter_innen des Ordnungsamtes zu diesem Zeitpunkt im Einsatz und somit im Dienst befunden haben. Für die Tätigkeit innerhalb des Dienstes gelte für alle Mitarbeiter_innen, ebenso wie für die Mitarbeiter_innen des Restaurants, die 3G-Regelung. Aus rechtlicher Sicht habe der Restaurantbetreiber jedoch keinen Anspruch darauf, dass sich die Mitarbeiter_innen des Ordnungsamtes während eines Einsatzes genauso ausweisen müssen, wie Gäste des Lokals.

Sie äußert jedoch auch Verständnis für die Restaurantleitung und hofft solche Vorfälle in Zukunft vermeiden zu können. Hier sei man auf ein gegenseitiges Miteinander angewiesen.

 

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor.