Beschluss: Beratungsbedarf

Beschluss:

 

Die WLH-Fraktion hat Beratungsbedarf angemeldet. Eine Beschlussempfehlung erfolgt daher nicht.


Protokoll:

 

Techn. Bgo. Schacht erläutert, dass der in der Vorlage genannte Kostenansatz der Machbarkeitsstudie bereits Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3 (Entwurf) beinhaltet.   Mit der Entwurfsplanung verbunden ist eine Kostenberechnung. Diese gäbe der Verwaltung auch mehr Kostensicherheit als eine Kostenschätzung (Leistungsphase 2, Vorentwurfsstadium). Für die Beantragung eventueller Fördermittelprogramme wird in der Regel bei Einreichung der Unterlagen eine Entwurfsplanung mit dazugehöriger Kostenberechnung verlangt, daher sei die Bearbeitung der Machbarkeitsstudie einschließlich der Planungsleistungen der Leistungsphase 3 (Entwurf) sinnvoll, da eine reine Kostenschätzung für Fördergelder meist nicht ausreichend sei.

 

Stv. Blossey verweist darauf, dass es hier um die Gesundheit aller Haaner Schüler_innen gehe, daher plädiere er dafür, dem Sachverhalt zuzustimmen.

 

Stv. Ruppert entgegnet, dass die Meinungen bezüglich des Gesundheitsschutzes durchaus auseinandergingen. Er kritisiert, dass hier suggeriert werde, dass die Stadt Haan für die genannten Kosten bereits entsprechende Geräte anschaffe. Dem sei jedoch nicht so, da es sich hierbei erstmal lediglich um Gutachterkosten handele. Die Geräte selbst sollen, bei entsprechendem Ergebnis des Gutachters, erst im Verlauf der nächsten fünf Jahre beschafft werden. Neben den zusätzlichen Anschaffungskosten für die Geräte, kämen auch weitere Kosten wie bspw. Wartungskosten hinzu.

Vor dem Hintergrund, auch der zukünftigen Kosten, könne die FDP-Fraktion dem Beschluss nicht zustimmen.

 

Stv. Giebels fragt an, ob es förderschädlich sei, wenn bereits bis Leistungsphase 3 geplant werde. Zudem möchte er wissen, was den Eltern der Haaner Schüler_innen gesagt werden könne, was in der Zwischenzeit für den Gesundheitsschutz ihrer Kinder in den Haaner Schulen getan werde.

 

Techn. Bgo. Schacht erläutert, dass eine Planung bis Leistungsphase 3 nicht förderschädlich sei.

 

Bgm’in Dr. Warnecke ergänzt, dass neben dem regelmäßigen Lüften über die Fenster, zusätzlich sog. CO²-Tracker beschafft würden, welche in den Klassenräumen aufgestellt werden. Diese würden bei einer zu hohen CO²-Konzentration der Raumluft ein Signal geben.

 

Stv. Rehm führt für die GAL-Fraktion aus, dass diese sich neben den entsprechenden Luftfiltern auch für die CO²-Reduzierung in den Klassenräumen ausspreche. Die genannten CO²-Tracker seien hierfür ein gutes Instrument. Schade sei jedoch, dass die Schulen nicht von vornherein mit entsprechenden Lüftungsanlagen ausgestattet wurden.

 

Stv. Lukat fragt an, wie die Kosten gegenfinanziert werden sollen. Sie verweist jedoch darauf, dass auch mit dem Beschluss weiterhin über die Fenster gelüftet werden müsse.

 

Techn. Bgo. Schacht erklärt, dass das manuelle Lüften über die Fenster bereits für einen guten Gesundheitsschutz ausreiche. Die Verwaltung habe mitgenommen, dass eine Mehrheit des Rates wünscht, die Schulen mit Raumlufttechnischen Anlagen nachzurüsten, was jedoch auch bauliche Veränderungen beinhalte, da diese im Gegensatz zu den mobilen Geräten fest in die Infrastruktur der Gebäude verbaut würden. Als Ergebnis dieses Beschlusses hebt sie nochmal hervor, dass hier noch keine Kosten für die entsprechende Umsetzung aufgezeigt werden können. Der heutige Beschluss sei lediglich der erste Schritt.

 

StOVR’in Abel erläutert bezüglich der Kosten und der Gegenfinanzierung, dass diese über die Jahre 2022 und 2023 verteilt werden können. Für die Jahre 2024 und 2025 müsse ggf. auf die Ausgleichsrücklage zurückgegriffen werden, da es hier noch das Restrisiko bezüglich der Fördergelder gäbe. Hier könne noch nicht gesagt werden ob und falls ja, in welcher Höhe die Stadt Haan entsprechende Fördergelder erhalte.

 

Stv. Stracke verweist darauf, dass man sich aktuell bereits im zweiten Winter der Pandemie befinde. Er kritisiert, dass lediglich über Geld und Gegenfinanzierungen, jedoch nicht über die Gesundheit der Kinder debattiert werde. Es gehe bei den Anlagen nicht nur um eine allgemeine Verbesserung der Raumluft, sondern auch um das Herausfiltern von Viren. Zudem habe das Umweltbundesamt seine eher ablehnende Haltung zu Raumluftfiltern im Rahmen der Corona-Pandemie bereits im März revidiert und stehe dem Ganzen nun positiv gegenüber. Gerade auch im Hinblick auf noch kommende Virusmutationen, sollten die Kosten zum Gesundheitsschutz der Kinder in Kauf genommen werden.

 

Stv. Lukat meldet für die WLH-Fraktion Beratungsbedarf an.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich