Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie inkl. Kostenberechnung zur Nachrüstung aller Klassen- und Aufenthaltsräume (inklusive Mensen und Aulen) in Haaner Schulen sowie aller Gruppenräume in städtischen Kindertageseinrichtungen mit einer sog. „Raumlufttechnischen Anlage“ durch eine/n externe/n Gutachter_in bzw. Fachplaner_in erstellen zu lassen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Haushaltsplan 2022 eingestellt und ein Prüfzeitraum von zwei bis drei Jahren einkalkuliert. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden dem Rat der Stadt Haan zusammen mit einer konkreten Umsetzungsplanung mit einem zeitlichen Horizont von ca. fünf Jahren vorgestellt.

2.    Der/die Gutachter_in bzw. Fachplaner_in prüft in einem ersten Schritt, wo kurzfristig eine Ausrüstung aller Klassen- und Aufenthaltsräume (inkl. Mensen und Aulen) in Haaner Schulen sowie aller Gruppenräume in städtischen Kindertageseinrichtungen mit mobilen Luftraumreinigungsgeräten sinnvoll und effektiv ist. Die Beschaffungen und Installationsarbeiten erfolgen auf Grundlage der Emfehlungen der Flachplaner_innen zeitnah. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2022 eingestellt. (mehrheitlich abgelehnt)


Protokoll:

 

1. Bgo. Herz teilt mit, dass die CO²-Tracker heute an die Schulen ausgeliefert wurden. Zudem möchte sie den Vorwurf, dass es der Verwaltung bei diesem Thema lediglich um finanzielle Belange gehe, energisch zurückweisen. Die Sitzungsvorlage enthalte acht verschiedene Alternativvorschläge, die hinsichtlich ihrer Chancen und Risiken beleuchtet und im Rahmen einer interfraktionellen Runde u.a. mit Eltern- und Schülervertretungen sowie Schulleitungen besprochen wurden. Entscheidend ist der Infektionsschutz.  Alle Alternativen mussten im Rahmen der Haushaltsplanberatungen mit einer Kostenkalkulation hinterlegt werden.

 

Stv. Lukat bedankt sich für die Zusammenfassung. Sie erläutert, dass es der WLH-Fraktion hierbei nicht um die Kosten gehe, allerdings seien festverbaute Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen), auch mit Blick auf die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Haan, die bessere Wahl.

 

Stv. Stracke erläutert, dass die SPD-Fraktion den Ausführungen der Verwaltung nicht ganz folgen könne. Er frage sich, wie kurzfristig die RLT-Anlagen beschafft und eingebaut werden sollen. Er mahnt zudem an, dass die Verwaltung den Rat und die Ausschüsse monatelang im Unklaren darüber gelassen habe, dass das Umweltbundesamt seine Meinung in Bezug auf die mobilen Luftfilter geändert habe.

 

Stv. Endereß gibt zu, dass es im Vorfeld durchaus Fehlabstimmungen gegeben habe. Die CDU-Fraktion vertraue jedoch auf die Empfehlung der Verwaltung und der Schulleitungen. Zudem spreche er sich gegen eine Untersuchung aller Räume auf den Einsatz mobiler Luftfilter aus. Hier reiche es, wenn die von der Verwaltung gemeldeten Räume, in denen nicht über die Fenster gelüftet werden könne, durch einen Gutachter überprüft würden.

 

Stv. Ruppert führt aus, dass das Thema auch in anderen Städten schon weitreichend diskutiert worden sei. Er bemängelt, dass hier suggeriert werde, dass sofort etwas unternommen werde, allerdings gehe es bei diesem Beschluss lediglich um ein Gutachten. Zudem werde die Stadt, bei entsprechendem Ergebnis des Gutachters, kaum in der Lage sein, so viele Anlagen auf einmal beschaffen zu können, weshalb sich das Thema noch über einen längeren Zeitraum hinziehen werde.

 

Stv. Blossey bekräftigt noch einmal, dass das Umweltbundesamt den Nutzen von Luftfilteranlagen bestätigt habe. Zudem sollten auch die Kindertagesstätten in die Betrachtung mit einbezogen werden. Der WDR hatte in einer Reportage aufgezeigt, dass die Infektionszahlen in den Kindertagesstätten 6-Mal so hoch seien, wie anderswo.

 

Stv. Rehm verweist auf die Seite des Umweltbundesamtes (Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen | Umweltbundesamt). Er zitiert hieraus folgenden Satz zu Klassenräumen der Kategorie 1 (Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit): In Räumen der Kategorie 1 ist der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte nicht notwendig, wenn der erforderliche Luftwechsel von mindestens 3 pro Stunde entweder durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder durch raumlufttechnische Anlagen gewährleistet wird.“

Das regelmäßige Stoß- und Querlüften sei in den meisten Klassenräumen in Haan, zusätzlich unterstützt duch die CO²-Tracker, gewährleistet. Die GAL-Fraktion spreche sich jedoch dafür aus, dass für Räume, die nicht der Kategorie 1 angehören, mobile Luftfilter angeschafft werden sollten, sofern der Gutachter dies befürworte.

 

Stv. Stracke entgegnet, dass auch bei Räumen der Kategorie 1 mobile Luftfilter durchaus einen unterstützenden Nutzen hätten.

 

Stv. Giebels frage sich, weshalb RLT-Anlagen eingebaut werden sollten, wenn doch nach Aussage des Umweltbundesamtes das regelmäßige Stoß- und Querlüften über die Fenster reiche.

 

1. Bgo. Herz führt aus, dass die Schulen für die Einhaltung der sog. AHA+L-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) verantwortlich seien. Dies beinhalte auch das regelmäßige Stoß- und Querlüften über die Fenster. Nach Rückmeldung der Schulleitungen funktioniere dies überall ohne Probleme. Sie bestätigt, dass das Umweltbundesamt seine Meinung bezüglich des Nutzens von mobilen Luftfiltern leicht angepasst habe. Für die Schul- und Kita-Gebäude in Haan habe diese Anpassung allerdings keinen Unterschied gemacht, da so gut wie alle Klassenräume in die Kategorie 1 einzuordnen seien und über die Fenster vollständig gelüftet werden können.


Abstimmungsergebnisse:

 

zu 1.

mehrheitlich beschlossen

31 Ja  /  2 Nein  /  0 Enthaltungen

 

zu 2.

mehrheitlich abgelehnt

8 Ja  /  20 Nein  /  5 Enthaltungen