Beschluss:

 

Für die Veräußerung der Reihenhäuser auf dem Bürgerhausareal im Gebiet WA III

werden:

 

1.    die Verkaufskriterien gemäß Anlage 1 beschlossen. Die Einkommensgrenze wird hierbei von 120.000,- Euro zu versteuerndes Einkommen, auf 100.000,- Bruttojahreseinkommen geändert.

 

2.    die Vergabekriterien für die Auswahl eines Bauträgers gemäß Anlage 2

beschlossen. Hierbei wird der „Kfw-Effizienzhaus-Standard 55“ durch „Kfw-Effizienzhaus-Standard“ ersetzt.


Protokoll:

 

Stv. Rehm verweist auf die Vergabekriterien für den Bauträger. Hier weist er nochmal darauf hin, dass es den Kfw-55-Standard ab Februar 2022 nicht mehr gäbe. Er schlägt daher vor den Passus durch „Kfw-Effizienzhaus“ zu ersetzen.

 

Stv. Niklaus verweist in Bezug auf die Einkommensgrenze bei den Verkaufskriterien der Reihenhäuser darauf, dass es in Haan 24 Einkommensmillionäre gäbe. Dadurch sei das Durchschnittseinkommen in Haan so hoch und spiegele nicht unbedingt die tatsächlichen Einkommensverhältnisse des größten Teils der Haaner Bevölkerung wider. Er schlägt daher vor, die Einkommensgrenze von 120.000,- Euro auf 90.000,- Euro zu senken.

 

Stv. Endereß führt aus, dass trotz einer Veräußerung des Grundstückes für 40% unter dem Marktwert, würden dennoch keine Grundstückspreise wie beispielsweise in der Eifel erzielt. Er schlägt daher vor, sich eher an dem Durchschnittseinkommen des Kreises Mettmann zu orientieren und eine Einkommensgrenze von 100.000,- Euro zu setzen.

 

Techn. Bgo. Schacht gibt zu bedenken, dass die Bewerber_innen nicht nur das Grundstück, sondern auch das entsprechende Haus finanzieren müssen. Durch einen hohen Effizienzstandard würden die Kosten für das entsprechende Haus jedoch angehoben. Bei einer zu niedrigen Einkommensgrenze könne es aber durchaus passieren, dass sich die Bewerber_innen das Haus nicht mehr leisten könnten.

 

Bgm’in Dr. Warnecke unterbricht von 18:15 Uhr – 18:25 Uhr die Sitzung, um den Fraktionen die Gelegenheit zu geben, sich diesbezüglich zu besprechen.

 

Stv. Niklaus teilt im Anschluss mit, dass sich die Fraktionen auf eine Einkommensgrenze von 100.000,- Euro geeinigt hätten.

 

Stv. Endereß ergänzt, dass es sich hierbei um das Brutto- und nicht um das zu versteuernde Einkommen handele.

 

Bgm’in Dr. Warnecke teilt noch mit, dass der Vorschlag des Stv. Rehm bezüglich des Kfw-Effizienshauses in den Kriterien für den Bauträger geändert werde.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen