Sitzung: 14.12.2021 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 14/009/2021
Beschluss:
1. Der Rat bestätigt gemäß §§ 116, 96 und 101 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zum Zeitpunkt
der gesetzlichen Aufstellungsfrist des Gesamtabschlusses gültigen Fassung den
Gesamtabschluss zum 31.12.2015.
2.
Die
Ratsmitglieder sprechen gemäß § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW in
der zum Zeitpunkt der gesetzlichen Aufstellungsfrist des Gesamtabschlusses
gültigen Fassung der Bürgermeisterin die Entlastung aus.
3.
Der Rat
beschließt, das Wahlrecht gem. § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung
kommunaler Gesamtabschlüsse in dem Sinne auszuüben, dass der Anzeige des
Gesamtabschlusses 2015 die von der Bürgermeisterin bestätigten
Entwurfsfassungen der Gesamtabschlüsse 2011 - 2014 beigefügt wird.
Protokoll:
Bgm’in Dr. Warnecke erklärt sich in dieser Sache für befangen, daher übergibt sie die Sitzungsleitung für diesen TOP an den 1. stellvertretenden Bürgermeister, Stv. Mentrop.
Stv. Mentrop verliest den Beschlussvorschlag und lässt im Anschluss darüber abstimmen.
Nach erfolgter Abstimmung übergibt er die Sitzungsleitung wieder an Bgm’in Dr. Warnecke.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
32 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen / 1 befangen
Bgm’in Dr. Warnecke hat aufgrund ihrer Befangenheit in der Sache an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.