Beschluss:

 

1.    Der Rat bestätigt gemäß §§ 116, 96 und 101 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zum Zeitpunkt der gesetzlichen Aufstellungsfrist des Gesamtabschlusses gültigen Fassung den Gesamtabschluss zum 31.12.2015.

2.    Die Ratsmitglieder sprechen gemäß § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW in der zum Zeitpunkt der gesetzlichen Aufstellungsfrist des Gesamtabschlusses gültigen Fassung der Bürgermeisterin die Entlastung aus.

 

3.    Der Rat beschließt, das Wahlrecht gem. § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse in dem Sinne auszuüben, dass der Anzeige des Gesamtabschlusses 2015 die von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurfsfassungen der Gesamtabschlüsse 2011 - 2014 beigefügt wird.


Protokoll:

 

Bgm’in Dr. Warnecke erklärt sich in dieser Sache für befangen, daher übergibt sie die Sitzungsleitung für diesen TOP an den 1. stellvertretenden Bürgermeister, Stv. Mentrop.

 

Stv. Mentrop verliest den Beschlussvorschlag und lässt im Anschluss darüber abstimmen.

 

Nach erfolgter Abstimmung übergibt er die Sitzungsleitung wieder an Bgm’in Dr. Warnecke.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

32 Ja  /  0 Nein  /  0 Enthaltungen  /  1 befangen

 

Bgm’in Dr. Warnecke hat aufgrund ihrer Befangenheit in der Sache an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.